Langenfeld/Monheim Neues Meldegesetz soll Adressbetrug beenden

Langenfeld/Monheim · Wer sich an- oder ummelden will, braucht jetzt eine Bestätigung des Wohnungsinhabers. Wer schludert, muss bis zu 1000 Euro zahlen.

 Nina Oberfranc, Leiterin des Bürgerbüros im Langenfelder Rathaus, erläutert die Bestimmungen zur neuen Vermieterbestätigung.

Nina Oberfranc, Leiterin des Bürgerbüros im Langenfelder Rathaus, erläutert die Bestimmungen zur neuen Vermieterbestätigung.

Foto: RALPH MATZERATH

Tag eins unter dem neuen Melderecht brachte für Bürger augenscheinlich wenig Überraschungen: "Wer in diesen Tagen umzieht, war in der Regel über die Änderungen zum 1. November vorab informiert", sagte die Leiterin des Langenfelder Bürgerbüros, Nina Oberfranc. Auch in Monheim hieß es: "Keine besonderen Vorkommnisse." Seit gestern reicht es nicht mehr, für eine Ummeldung im Rathaus einen Mietvertrag vorzulegen. Bürger müssen eine Vermieterbestätigung mitbringen!

Darin bestätigt der Vermieter mit seiner Unterschrift die Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Ein- oder Auszugsdatum, die Anschrift und die Namen der dort lebenden meldepflichtigen Personen. Hinzu kommen Name/Anschrift des Vermieters. Bisher waren in Deutschland rund 82 Millionen Menschen in 5200 Melderegistern eingetragen. Nun trat eine bundeseinheitliche Lösung in Kraft. Noch behalten die Länder und Kommunen ihre Zuständigkeit. Doch mit dem neuen Melderecht ist ein erster Schritt zur Vereinheitlichung getan. Wer sich nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug mit Vermieterbescheinigung ummeldet, dem droht ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro. Wer als Vermieter, Hausverwaltung, Wohnungsbaugesellschaft oder bei einer Untervermietung einem neuen Mieter nicht rechtzeitig eine Vermieterbescheinigung ausstellt, kann ebenfalls ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro auferlegt bekommen. "Bei uns in Langenfeld steht dieses Bußgeld nicht im Vordergrund", versichert indes Nina Oberfranc.

Dass nach 13 Jahren die Vermieterbescheinigung wieder eingeführt wird, begründeten Innenpolitiker, Polizei und Behörden unter anderem damit, dass nur so ein Missbrauch ausgeschlossen werden könne. Da wird eine Menge fabuliert - über ganze Einbrecherbanden, die sich falsche Wohnsitze beschafft hätten, über Eltern, die beim Wohnsitz schwindelten, um ihre Kinder in besseren Schulen anzumelden oder gar über Terroristen, die sich einen Unterschlupf beschafften. "Dem Monheimer Bürgerbüro sind Missbrauchsfälle in den vergangenen Jahren nicht bekannt geworden", sagt Stadtsprecherin Birte Hauke. Auch Oberfranc kann sich nur nach einigem Nachdenken an einen Fall erinnern, in dem sich verdächtig viele Menschen auf ein und dieselbe Wohnung angemeldet hatten. "Das liegt aber Jahre zurück und fiel rasch auf, weil Langenfeld überschaubar ist."

In der Kriminalstatistik werden nur Verstöße gegen bundeseinheitliche Paragraphen erfasst. Das Melderecht gehörte bisher nicht dazu. Dass sich die Polizei dennoch die Vermieterbescheinigung zurückwünschte, begründet ein Sprecher der Polizeigewerkschaft GdP mit "dem Erfahrungswissen der Kollegen". Ausdrücklich begrüßt wird das neue Melderecht von den Hotels und Pensionen im Kreis Mettmann. Rechtsanwalt Torsten Hellwig, Sprecher des Branchenverbands Dehoga: "Bei Stammgästen können wir die Meldezettel in Hotels bereits vorab ausfüllen, so dass ein Gast nur noch unterschreiben muss." Das beschleunige das Einchecken der Gäste. Kritisiert wird die neue Regelung vom Mieterbund. Damit kehre man zu einer Bürokratie zurück, die eigentlich im Jahr 2002 abgeschafft worden sei, heißt es bei der Mieterlobby.

(dne)
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