Langenfeld Nach Münster-Urteil: Kämmerer Müller hofft auf 10 Millionen Euro

Langenfeld · Mit Erleichterung ist Langenfelds Kämmerer Detlef Müller aus Münster heimgekehrt, wo das NRW-Verfassungsgericht gestern das Landesgesetz zur Verteilung der Einheitslasten teilweise für verfassungswidrig erklärt hatte.

Langenfeld hatte zusammen mit 90 weiteren überwiegend steuerstarken Kommunen gegen das Gesetz geklagt, weil es sich durch eine aus seiner Sicht falsche Berechnungsgrundlage seit 2007 rechtswidrig benachteiligt sah. Die Münsteraner Richter schlossen nicht aus, dass die klagenden Kommunen deshalb zu viel gezahlt hätten und gaben der Klage deshalb statt.

"Das Gesetz ist somit aus der Welt, jetzt muss der Landtag ein neues beschließen", kommentierte Müller die Richterentscheidung. Er hoffe, dass Langenfeld durch die Neufassung bis zu rund zehn Millionen Euro weniger für die Ostförderung zahlen müsse als nach der jetzt für verfassungswidrig erklärten Regelung.

(RP/rl)
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