In Langenfeld Keine Maskenpflicht mehr auf dem Wochenmarkt

Langenfeld · In der Zeit der Herbstferien vom 11. bis 24. Oktober gelten für Kinder und Jugendliche bei 3G-Zugangsregelungen nicht allein die Schülerausweise als Testnachweis. Und die Maskenpflicht im Freien ist seit Freitag abgeschafft.

 Seit Freitag gilt eine modifizierte Coronaschutzverordnung des Landes.

Seit Freitag gilt eine modifizierte Coronaschutzverordnung des Landes.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Die am Freitag, 1. Oktober, in Kraft getretene Coronaschutzverordnung des Landes NRW sieht weitere Lockerungen vor, unter anderem in der Gastronomie (Abstände zwischen den Tischen) und bei der Maskenpflicht im Freien. Dies hat auch Auswirkungen auf die Regelungen auf dem Langenfelder Wochenmarkt, wo schon seit Freitag die Maskenpflicht komplett entfällt. „Wir empfehlen aber weiterhin, an den Ständen und in der Warteschlange einen Mund-Nasenschutz zu tragen, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann“, erklärt der Referatsleiter Recht und Ordnung, Christian Benzrath, als verantwortlicher Veranstalter des Wochenmarktes.

Ferner erinnert er daran, dass die Maskenpflicht in allen Innenräumen und die 3G-Regel (getestet, geimpft oder genesen) in Innenräumen wie Gastronomie (außer am Sitzplatz selbst) oder körpernahen Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik etc.) weiterhin gilt. Auch im Rathaus und bei den öffentlichen Sitzungen sei weiterhin mindestens eine medizinische Maske zu tragen.

Neu ist: In der Zeit der Herbstferien vom 11. bis 24. Oktober gelten für Kinder und Jugendliche bei 3G-Zugangsregelungen nicht allein die Schülerausweise als Testnachweis, da in dem genannten Zeitraum keine Schultestungen vorgenommen werden. In dieser Zeit muss die genannte Altersgruppe über eines der Testzentren eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis erhalten. Für die Kinder und Jugendlichen ist diese Testung in den Zentren kostenlos. Kinder, die am Offenen Ganztag auch in den Ferien teilnehmen und dort getestet werden, können sich Belege ausstellen lassen, die den Besuch eines Testzentrums in den Ferien ersetzen (gültig für 48 Stunden). Für Erwachsene ist der Bürgertest ab dem 11. Oktober 2021 kostenpflichtig.

(hesp)
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