Monheim Musikschule gewährt allen Geschwisterkindern Nachlass

Monheim · Seit Jahresbeginn gilt für die Monheimer Musikschule eine neue Entgeltordnung. Erstmals gebe es eine einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung von 30 Prozent, teilte die Stadt mit. Bisher war die Geschwisterermäßigung an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden.

Auch bei den Sozialermäßigungen gibt es eine Änderung: Statt dem bisher gültigen Verfahren der Einkommensprüfung durch die Musikschule reicht es laut Stadt nun, die Befreiung von den Rundfunkgebühren zu belegen (80 Prozent Ermäßigung) oder einen gültigen Wohngeldbescheid einzureichen (50 Prozent Ermäßigung).

Alle Ermäßigungen gelten jeweils für das laufende Schuljahr und müssen mit Beginn den nächsten Schuljahres neu formlos beantragt werden. Die neue Entgeltordnung findet sich unter www.musikschule.monheim.de. Anträge können an musikschule@monheim.de gesendet werden.

(gut)
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