Monheim VHS-Teilnehmer können sich auswechseln lassen

Monheim · Die Monheimer Volkshochschule bietet ihren Kunden künftig die Möglichkeit, dass ein Ersatzmann den von ihnen begonnenen Kursus fortsetzt.

 Dagmar Keuenhof leitet die Volkshochschule in Monheim und will sie kundenfreundlicher gestalten.

Dagmar Keuenhof leitet die Volkshochschule in Monheim und will sie kundenfreundlicher gestalten.

Foto: Matzerath, Ralph (rm-)

Die Stadt Monheim möchte ihre Gebührensatzung für Nutzer der Volkshochschule noch kundenfreundlicher gestalten. Insgesamt habe sich aber die vor zwei Jahren verabschiedete Entgeltordnung bewährt, bekräftigte die VHS-Leiterin Dagmar Keuenhof am Dienstagabend im Kulturausschuss. „Dennoch wollen wir besser werden.“ Vor zwei Jahren wurde ein Grundpreis von drei Euro je Unterrichtseinheit bei allen Veranstaltungen eingeführt und auf gestaffelte Kursgebühren bei schlecht belegten Kursen weitgehend verzichtet. „So sind die Gebühren klar, für uns gut handhabbar und für die Kunden transparent“, erklärte Keuenhof. Der neuen Regelung sei zu verdanken, dass heute auch solche Kurse realisiert werden könnten, die früher wegen zu geringer Teilnehmerzahlen abgesagt werden mussten.

Dennoch haben sich einzelne Passagen der Entgeltordnung in der Praxis als überarbeitungswürdig erwiesen. So sollen alle Hemmnisse beim Anmeldeverfahren, die einer Steigerung von Anmeldungen entgegenstehen, beseitigt werden, um nicht potenzielle Neukunden abzuschrecken. Bisher war die Gewährung von Entgeltermäßigungen an die Befreiung vom Rundfunkbeitrag gekoppelt. „Das deckt jedoch nicht jeden Fall von sozialer Härte ab, deshalb soll dieser Passus so erweitert werden, dass die Ermäßigungen tatsächlich allen bedürftigen Personen zugutekommen.“ Gerade ältere Leute seien oft zu stolz, eine Befreiung von den GEZ-Gebühren zu beantragen und kämen so nicht in den Genuss der VHS-Ermäßigungen, erläutert Keuenhof auf RP-Nachfrage. Sie müssen dann allerdings vor der VHS ihre Einkommensverhältnisse offenlegen.

Künftig sollen Bagatellbeträge bis zehn Euro sowie Entgelte für die Kurse Deutsch als Fremdsprache auch bar gezahlt werden können. Außerdem sollen Teilnehmende, die aus einem Kurs aussteigen wollen, einen „Ersatzteilnehmer“ stellen dürfen, der das Kursentgelt für den verbleibenden Teil der Unterrichtsstunden übernimmt. „Anders können wir die Hörer nicht vorzeitig aus einem Kursus entlassen, schließlich haben sie einen Kaufvertrag unterschrieben“, so Keuenhof

Dafür soll der „Durchhalterabatt“ bei den Sprachkursen entfallen. Er habe sich nicht bewährt. „Wenn man 90 Prozent der Kurseinheiten besucht hatte, wurden zehn Prozent Rabatt auf das Entgelt gewährt, das überhaupt erst am Ende des Kurses fällig wird“, so Keuenhof. Da aber jeder Rabatt manuell berechnet und eingetragen werden muss, überstieg der Verwaltungsaufwand den Nutzen. Aus einem ähnlichen Grund wird das Entgelt für Exkursionen von derzeit zwei auf drei Euro je Unterrichtseinheit angehoben.

Die VHS-Leitung soll künftig bei besonderen Härtefällen über Ausnahmen von der entgeltpflichtigen Abmeldung entscheiden können. Und zwar, wenn außergewöhnliche, schwerwiegende, nicht selbst verschuldete Umstände vorliegen. Etwa wenn ein Todesfall in der Familie passiert.

Im Kulturausschuss lobten CDU und SPD die weitere Entbürokratisierung und die flexible Ersatzmann-Lösung für Kursabbrecher. Bei einer Stimme Enthaltung wurde die neue Satzung angenommen.

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