Gericht Missbrauchsopfer leidet seit Jahren

DÜSSELDORF/MONHEIM · Ein Monheimer soll sich vor Jahren an Freundinnen seiner Tochter vergangen haben. Deswegen ist er jetzt vor dem Landgericht Düsseldorf angeklagt.

Verjährung? Nein! Selbst bereits 14 Jahre zurückliegende sexuelle Übergriffe auf Kinder können verfolgt werden – Klage kann das Opfer einreichen, bis es 30 Jahre alt ist. In diesem Fall ging es am Dienstag vor dem Landgericht Düsseldorf um insgesamt acht Fälle, die sich in den Jahren 2005 bis 2017 in Monheim zugetragen hatten. Ein heute 50-jähriger Mann, verheiratet und Vater von zwei Kindern, wurde übergriffig gegenüber den Freundinnen seiner Tochter, wenn diese gelegentlich in deren Kinderzimmer übernachteten.

Auch wenn es nicht zum Äußersten kam, scheinen die Opfer – damals zwischen sieben und neun Jahren alt – noch immer unter den psychischen Auswirkungen des sexuellen Missbrauchs zu leiden. Ein damals neunjähriges Mädchen schilderte vor Gericht eindringlich die Folgen der Tat. Sie habe danach den Kontakt zu ihren Freundinnen abgebrochen und konnte harmlosen körperlichen Kontakt selbst zu Verwandten nicht ertragen. Wegen innerer Unruhe auf ADHS untersucht, wurde sie später nach einem Suizidversuch in der Psychiatrie aufgefangen und zeigte dort den klassischen Verlauf einer Traumatisierung. Vertrauensvoll hatte sie zuvor der Mutter erzählt, was in der fremden Wohnung geschehen war: Dass nämlich der Vater der Freundin nachts ins Zimmer geschlichen kam, sie aufgedeckt und teilweise entkleidet hatte. Weitergehende Übergriffe an dem Mädchen, das sich in ihrer Angst schlafend gestellt hatte, brachen nur deshalb ab, weil es plötzlich klingelte und er die Tür habe öffnen müssen. Die Mutter habe ihr jedoch kein Wort geglaubt und ihr dazu noch vorgeworfen, das alles nur geträumt zu haben Also hatte sie das Verstörende tief in sich verschlossen, wurde misstrauisch gegen alle und erst die Erzählung einer Freundin, der das gleiche widerfahren war, ließ sie nach über einem Jahrzehnt zur Polizei gehen.

Genau diese Schilderung wollte der Angeklagte eigentlich sich und den Zeugen ersparen. Er bot an – obwohl er die Anklagepunkte anfangs abgestritten hatte und sich zur Sache nicht äußern wollte – sich dennoch uneingeschränkt zu den Taten zu bekennen. Im Gegenzug hoffe er mit einer Bewährungsstrafe davonzukommen. Das wurde nach kurzer Beratung abgelehnt. Besonders der Anwalt der Nebenklage, ehemals Richter am Oberlandesgericht, vermisste die Verhältnismäßigkeit. Die sah er erst bei einer Haftstrafe zwischen drei und fünf Jahren Freiheitsentzug gewahrt.

Ein solches Strafmaß lehnte wiederum der Verteidiger des 50-Jährigen ab. Schließlich würde damit nicht nur der Täter, sondern auch dessen Familie bestraft. Also werden in den noch folgenden Verhandlungstagen auch die weiteren mutmaßlichen Missbrauchsopfer gehört werden müssen. Positiv daran könne möglicherweise nur sein – so der Anwalt der Nebenklage – dass eine solche Anhörung auch die seelische Last von den Zeuginnen nehmen könnte. Das sei zwar ein Ende mit Schrecken, aber eben ein Abschluss.

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