Monheim Protestler erstreitet Einlass in die Lüpertz-Schau

Monheim · Mit einer spektakulären Protestaktion im Oktober 2018 hatte sich Peter Krahn im Rathaus keine Freunde gemacht. Dafür gab es jetzt die Quittung: ein Hausverbot für die Markus-Lüpertz-Ausstellung.

Damals verbarrikadierte der Monheimer, der in seiner Kölner Werkstatt so genannte „Liebesschlösser“ herstellt, den  Seiteneingang mit Ketten und Vorhängeschlössern, kippte davor 1000 Schlüssel mit dem angeblich passenden aus. Und auf einem Plakat warf er den Stadtverantwortlichen vor, seine Idee einer großen Gänselieselskulptur am Rheinufer – aus Metallgeflecht für Liebesschlösser – einfach übernommen zu haben: für den Auftrag an den renomierten Künstler Markus Lüpertz, dessen „Leda“ vor einer Woche enthüllt wurde. Wegen der damaligen Protestaktion bekam Krahn jetzt Hausverbot für die Lüpertz-Ausstellung in der Kulturraffinerie K714.

Er wolle vermeiden, dass Krahn in der mit wertvollen Exponaten von Lüpertz versehenen Ausstellung „erneut übergriffig wird“, begründete Martin Witkowski im Gespräch mit unserer Zeitung das von ihm selbst verhängte Hausverbot. Der Chef der Monheimer Kulturwerke verwies auf die Rathausblockade und Flugblätter, auf denen Krahn „angeblichen geistigen Diebstahl“ beklagt habe. Doch nach dessen Klage gegen das Hausverbot bekam Witkowski am Freitag eine einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Langenfeld zugestellt: Krahn dürfe der Zutritt nicht verweigert werden.

Er werde  in der Lüpertz-Ausstellung „nichts beschädigen und auch keinen Ärger machen“, versicherte Krahn unserer Redaktion.  „Ich will mich nur informieren, ob ich dort mit meiner Idee erwähnt bin.“ Dies sei „natürlich nicht der Fall“, sagt Witkowski. „Warum auch? Von ihm ist dieser renommierte Künstler ganz sicher nicht inspiriert worden.“ Wichtig sei ihm, so Witkowski, dass es bei der für Monheim beachtlichen und bewusst nahbar gestalteten Lüpertz-Ausstellung  keinen Ärger gibt. In Anbetracht der Rathausblockade wundere er sich über die einstweilige Verfügung gegen das Hausverbot ohne mündliche Verhandlung. „Falls etwas passiert, kommt das Gericht in Erklärungsnot.“

(mei)
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