Entlassener Straftäter unter Verdacht Urteil im Fall Escortdame soll diese Woche fallen

Der Prozess um die Escortdame aus Monheim geht weiter. Der Gutachter hat sein Votum jetzt gegeben. In dieser Woche soll nun das Urteil fallen.

 Eine Monheimer Escortdame ist vermutlich  zum Opfer geworden. Der Fall geht weiter vor Gericht.

Eine Monheimer Escortdame ist vermutlich  zum Opfer geworden. Der Fall geht weiter vor Gericht.

Foto: dpa/Volker Hartmann

MONHEIM/WUPPERTAL (magu)  Sex gegen Geld: So war es verabredet. Am Ende gab es einen Mann, der selbst sagt, aus Frust zugeschlagen zu haben. Auch dass er die Escort-Dame aus Monheim gefesselt hat, streitet der 54-Jährige nicht ab. Er habe die Frau ruhigstellen wollen – sie habe ihm nicht gefallen, er habe sie wegschicken wollen und sie habe dennoch Geld von ihm verlangt. Er habe gleich Sex gewollt, sie wollte ihn erstmal kennenlernen und reden: So hatte es die Frau geschildert.

Das scheint der Moment gewesen zu sein, von dem der psychiatrische Gutachter sagt, dass beim Angeklagten „das Fass übergelaufen“ sei. Und dennoch: Sexuelle Übergriffe hat es bei dieser Tat nicht gegeben. Unstrittig ist dennoch: Die Escort-Dame wurde zum Opfer. Auf Fotos sind Hämatome und an den Unterarmen von Fesselungen abgetriebene Haut zu sehen.

Der 54-Jährige hat mehr als drei Jahrzehnte seines Lebens in Haft gesessen. Zerrüttete Familienverhältnisse, Heimaufenthalte und mehrfache Versuche, ihn auf Segelbooten zu disziplinieren waren schon gescheitert, bevor das Erwachsenenleben begonnen hatte. Schon als Fünfzehnjährigem war ihm eine dissoziale Persönlichkeitsstörung attestiert worden  – bis heute wird in jedem nachfolgenden Gutachten davon die Rede sein.

Hat jemand mit der Lebensgeschichte des Angeklagten eine realistische Chance auf Lohn und Brot - also auf einen Job, eine Wohnung und eine harmonische Beziehung? All das sind aus Sicht des psychiatrischen Gutachters die Voraussetzungen für ein gelingendes Leben – hat ein Angeklagter all das nicht, komme er ins Straucheln. Die Gefahr hierfür sei groß, das Risiko einer Wiederholungstat ebenso, so der Gutachter.

Es ist dem Vorsitzenden Richter Norbert Müller hoch anzurechnen, das er inmitten einer akribischen Beweisaufnahme dennoch genau nachhakt. So war dem Gutachter zu entlocken, dass es sich hier nicht um den klassischen, triebgesteuerten Sexualstraftäter handelt. Unstrittig sei jedoch, dass es beim Angeklagten darum gehe, Frauen zu beherrschen und sie seinem Willen unterzuordnen. Dass er für seinen Gewaltausbruch bestraft werden muss, steht außer Frage. Ob aber dann auch die erneute Sicherungsverwahrung erfolgen muss, weil von ihm eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht?  Dass will das Gericht in dieser Woche entscheiden.

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