Monheim Eigentümerschaft Tempelhofer Straße streitet sich mit der Stadt Eigentümer: Stadt lässt Läden verkommen

Monheim · Seitdem die WEG die Umwandlung in Wohnungen abgelehnt hat, herrscht im Streit zwischen ihr und der Stadt Stillstand.

 Die Eigentümer der Tempelhofer Straße haben viel Geld in die Sanierung der Balkons investiert, nur unten herum, im Durchgang, wird’s schäbig.

Die Eigentümer der Tempelhofer Straße haben viel Geld in die Sanierung der Balkons investiert, nur unten herum, im Durchgang, wird’s schäbig.

Foto: Matzerath, Ralph (rm-)

Der Hochhauskomplex Tempelhofer Straße 19 bis 29 hat sich der neuen farblichen Vielfalt im Berliner Viertel angepasst. In acht verschiedenen kräftigen Farben heben sich die sanierten Balkons von der dunkelgrauen Fassade ab. Die Eigentümergemeinschaft hat hier einen hohen sechsstelligen Betrag investiert. Nur unten, im Sockelgeschoss, erweckt die Liegenschaft den Eindruck von Verwahrlosung und Trostlosigkeit. Von einem „Angstraum“ spricht gar der Bürgermeister in Bezug auf den Durchgang mit den leer stehenden Ladenlokalen. Dabei ist die Stadt selbst Eigentümerin der drei Einheiten.

Im Juli 2016 hatte die Stadt die drei Ladenlokale vom Alteigentümer für 100.000 Euro gekauft, obwohl der Beirat darauf hingewiesen hatte, dass es sich dabei laut Teilungserklärung um Ladenlokale handele, wie der ehemalige Vorsitzende des Beirats, Hans Joachim Lorenz, mitteilt. Eine bauliche Veränderung bedürfe der Zustimmung jedes einzelnen der über 50 Eigentümer der Gemeinschaft.

Im April 2017 stellte die Stadt auf einer Eigentümerversammlung ihre Pläne vor, die Ladenlokale in Wohnungen umzuwidmen. Die Lage dieser Ladenlokale sei nicht so attraktiv, dass sich dort attraktiver Einzelhandel ansiedeln lasse, so Gebäudemanager Michael Lobe. Diese Pläne wurden dann bei einer Versammlung im Februar 2018 anhand einer Architektenskizze konkretisiert: Demnach wollte die Stadt den Durchgang zwischen Tempelhofer und Reuter-Platz schließen und den Ladenlokalen zuschlagen, um Raum für zwei Wohneinheiten zu gewinnen. Die äußere Begrenzung zum Reuter-Platz sollten in etwa die tragenden Säulen bilden.

Außerdem sollten auf der Rückseite zwei Mieterterrassen von insgesamt 52,4 Quadratmeter und Mieterwiesen von insgesamt 130 Quadratmetern geschaffen werden, die damit faktisch von der Gemeinschaftsfläche abgezweigt worden wären. „Die Flächen wären dann unserem Einfluss entzogen“, stellt Lorenz fest. Im Gegenzug bot die Stadt einen Kaufpreis von 30.000 Euro für den Durchgang und 150.000 Euro für die Herstellung einer neuen Treppenanlage und einer behindertengerechten Rampe zur Tempelhofer Straße und eine Neubepflanzung an. „Von den insgesamt benötigten 387,7 Quadratmetern gehören der Stadt lediglich 109“, so Lorenz. Wenn er also den Bericht des Gutachterausschusses des Kreises Mettmann und das Bewertungsportal BORIS heranziehe, betrage der von der Stadt gebotene Kaufpreis mit 108 Euro pro Quadratmeter nur etwa ein Drittel des für 2018 angesetzten Mittelwertes von ca 330 Euro.

Die Stadt will aber die Außenflächen gar nicht ankaufen. Sie habe nur angeboten, die Fläche des Durchgangs zu übernehmen, betont Lobe. „Dies kann im Rahmen der Änderung der Teilungserklärung erfolgen. Da dieser derzeit Gemeinschaftseigentum ist, könnte der Durchgang zukünftig beispielsweise mit Sondernutzungsrechten belegt werden, so dass Wohnraum dort entstehen kann.“ Ein Ankauf wäre aufgrund der dann erforderlichen Anpassung sämtlicher Miteigentumsanteile deutlich komplizierter in der Teilungserklärung zu regeln. Daher habe die Stadt für die Belegung des Gemeinschaftseigentums mit Sondernutzungsrecht eine Ausgleichszahlung an die Eigentümergemeinschaft angeboten. Ebenso wie die Umgestaltung der Freiflächen.

Da sich die Verwaltung nach Ansicht des damaligen Beirats „einen Freibrief für die Teilungserklärung ausstellen“ lassen wollte, lehnte die Versammlung die Pläne ab.

Inzwischen hat der „nicht gerade ordentliche Eindruck“ der Ladenlokale einigen juristischen Schriftverkehr ausgelöst. Der von dem ehemaligen Hausverwalter beauftragte Anwalt erinnerte im März 2018 die Stadt an ihre Eigentümerpflichten. Es bestehe „seitens der übrigen Eigentümer die Befürchtung, dass durch eine weiter fortschreitende Vernachlässigung des äußeren Erscheinungsbildes…der Gesamteindruck der sehr gepflegten Wohnanlage beeinträchtigt“ werde. Viele Eigentümer sind erzürnt, dass die Stadt die Ladenlokale verkommen lässt, wie Manfred Wahlers, ehemaliges Beiratsmitglied, betont. „Den Angstraum“, von dem der Bürgermeister spreche, erzeuge er selbst.

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