Monheim Streit um Bungalow vor Gericht

Monheim · Bürger klagen. Stadt räumt Fehler in ihrem Gutachten ein. Heißt, die Aussage des damals zugrunde gelegten Gutachtens für die Planänderung lässt sich nicht halten. Durch die Aufstockung eines Bungalows „wird der Rest verschattet“, heißt es jetzt.

 Elisabeth und Lars van der Bijl  erwarten Verschattung .

Elisabeth und Lars van der Bijl  erwarten Verschattung .

Foto: Matzerath, Ralph (rm-)

Die Planänderung liegt schon etwas zurück. 2017 hat der zuständige Ausschuss mehrheitlich eine Bebauungsplanänderung beschlossen und dem Baugesuch eines Anwohners im Bereich Robert-Koch-/Marie-Curie-Straße in Monheims Süden zugestimmt. Ein Bungalow sollte aufgestockt werden. Schon früh haben die Nachbarn protestiert. Das aufgestockte Gebäude würde ihre Grundstücke verschatten. Das sei nicht so, hieß es in einem Gutachten. Dabei blieb es zunächst. Doch die Anwohner haben beim Oberverwaltungsgericht ein Normenkontrollverfahren angestrengt, um deutlich zu machne, dass diese Genehmigung nur im Intesse eines einzelnen liege.

Im jüngsten Planungsausschuss nun hat die Verwaltung eingeräumt, dass „ihr ein Fehler“ unterlaufen sei, wie Monheims Chef-Planer Thomas Waters  einräumte. Heißt, die Aussage des  damals zugrunde gelegten Gutachtens für die Planänderung lässt sich nicht halten. Durch die Aufstockung eines Bungalows „wird der Rest verschattet“, heißt es jetzt. In diesem Zusammenhang kündigte die Stadt an, die Fotovoltaikanlage auf dem Haus eines Klägers dahingehend prüfen zu lassen, ob sie mit dem gültigen Baurecht in Einklang stünde. Markus Gronauer (CDU) warf der Verwaltung vor, nicht sauber zu arbeiten.  Man habe schließlich ausgiebig über die Änderungen an der Robert-Koch-Straße diskutiert. Bürgermeister Daniel Zimmermann räumte den Fehler und eine Mitschuld ein. Er schlug vor, die Fotovoltaikanlage jetzt abzusichern. Manfred Poell (Grüne)  wünschte sich eine generelle, verbindliche  Lösung. Lars van der Bijl, Bürgermeisterkandidat der CDU, und Mitinitiator des Normenkontrollverfahrens, bleibt gelassen. „Meine Fotovoltaikanlage ist knapp zehn Jahre alt. Sie produziert für den Eigenbedarf“, sagt er, will  aber aufgrund des laufenden Verfahrens nicht allzu sehr in die Tiefe gehen.

2017 haben Anwohner der von 2,5-geschossigen Häusern geprägten Wohnsiedlung ihrem Ärger im Ausschuss Luft gemacht. „Ich kann nicht verstehen, dass das Interesse eines einzelnen über das der Allgemeinheit gestellt wird“, hatte Bernd Stephan gesagt.

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