Verteidiger erhebt Einspruch Mildere Geldstrafe für reumütigen Monheimer

Monheim · Angesichts der geringfügigen Beschäftigung und der spärlichen finanziellen Mittel des Angeklagten folgte der Richter dem Einspruch und fasste die Taten zusammen.

 Das Urteil wurde in eine geringere Geldstrafe umgewandelt.

Das Urteil wurde in eine geringere Geldstrafe umgewandelt.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Erfolgreich hat ein 25-jähriger Monheimer jetzt Einspruch gegen ein bereits gefälltes Urteil wegen mehrfacher Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingelegt. Weil die  Tatbestände zusammengelegt wurden, erhielt er eine geringere Geldstrafe als in der Verhandlung zuvor.   An die Tat, so sagte der Beschuldigte vor Gericht, könne er sich nicht mehr erinnern. Er sei stark alkoholisiert gewesen und könne sich den Vorfall nicht erklären. „Ich bin der Polizei gegenüber immer sehr freundlich.“ Der Richter fragte, ob die Akteneinsicht seinem Gedächtnis nicht auf die Sprünge geholfen habe. „Müssen wir jetzt tatsächlich jeden einzelnen Zeugen erneut anhören?“ Insgesamt waren die sieben beteiligten Polizeibeamten alle wieder vor Gericht erschienen.