Schläge und Tritte ins Gesicht 36-Jähriger in Monheim getötet - Tat wurde gefilmt

Monheim · Im Juli ist ein Mann in Monheim getötet worden. Sein Gesicht wurde durch Gewalt bis zur Unkenntlichkeit entstellt. Der Staatsanwaltschaft liegen nun neue Erkenntnisse zur Tat auf der Mittelstraße vor.

 Monheimer stellten am Tatort Blumen und Kerzen auf (Archivfoto).

Monheimer stellten am Tatort Blumen und Kerzen auf (Archivfoto).

Foto: Matzerath, Ralph (rm-)

Inzwischen sind einige grausame Details aus dem Obduktionsbericht des 36-jährigen Monheimers bekannt geworden, der am 20. Juli bei einer nächtlichen Auseinandersetzung auf der Mittelstraße getötet worden ist. Auf Nachfrage bestätigt der Düsseldorfer Staatsanwalt Stefan Peters, dass das Opfer nicht nur eine – letztlich tödliche – Stichverletzung in die Beinarterie erlitten hat, sondern mehrere durch Messer beigebrachte Schnitt- und Stichverletzungen.

Sein Gesicht sei durch die massiven Schläge und Tritte bis zur Unkenntlichkeit entstellt, quasi ausgelöscht worden, haben Zeugen berichtet. Die Täter sollen auch zwischenzeitlich von ihrem Opfer abgelassen und dann zum Tatort zurückgekehrt sein. Auch soll die Tat gefilmt worden sein. „Es gibt eine kurze Sequenz“, sagt Peters.

„Was wäre gewesen, wenn wir uns getroffen hätten? Wenn wir gemeinsam unterwegs gewesen wären?“ Ein guter Freund des 36-jährigen Monheimers macht sich immer noch Selbstvorwürfe, dass er ihm nicht helfen konnte. Denn er glaubt nicht an ein zufälliges Treffen zwischen seinem Freund und den Tätern, zumal dieser, wenn er allein unterwegs war, stets seine „Beats“ auf den oder „AirPods“ in den Ohren gehabt habe. Angeblich auch damals, in jener verhängnisvollen Sommernacht, als er von Monheim, wo seine Lebensgefährtin wohnte, auf dem Heimweg nach Baumberg war.

Bekannte und Freunde des Opfers haben ausgesagt, dass der mutmaßliche Haupttäter, ein Serbe, gegenüber dem Monheimer einst eine Drohung ausgesprochen habe, nachdem dieser mit dessen Ex-Freundin zusammengekommen war, bestätigt Staatsanwalt Stefan Peters.

Diese Ereignisse  lägen aber schon Jahre zurück. Der Beschuldigte habe ausgesagt, das habe bei dem tödlich verlaufenen Streit keine Rolle gespielt, erklärt Peters. Bei der Beurteilung, ob hier möglicherweise aus einem niederen Beweggrund gehandelt wurde, würden als Maßstab die in Deutschland geltenden Wertvorstellungen angelegt, nicht diejenigen des Kulturkreises, aus dem der Täter stammt. „So ein Rachemotiv müsste jeder verständlichen Grundlage entbehren“, erklärt Peters.

Bei der Hauptverhandlung müsse neben dem Motiv auch noch der jeweilige Anteil der beiden Täter an der Tat ergründet werden. Ferner müsse gutachterlich geklärt werden, welche Handlungen Opfer und Täter überhaupt auszuführen in der Lage waren.

Die Täter behaupten, stark alkoholisiert gewesen zu sein. Auch das Opfer soll  laut Peters Alkohol im Blut gehabt haben.

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