Monheim städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Rechtfertigt die Marina das scharfe Mittel?

Monheim · Haus und Grund: Anlieger können Normenkontrollklage bezüglich des geplanten Yachthafens im Greisbachsee wagen. Eine Freizeitnutzung entspreche nicht der Anforderung, dass die Entwicklungsmaßnahme dem Gemeinwohl diene muss.

 Der Entwurf umfasst ein Gebiet von 80 Hektar. Laut Gesetz können einzelne Bereiche aus dem Satzungsgebiet herausgenommen werden.

Der Entwurf umfasst ein Gebiet von 80 Hektar. Laut Gesetz können einzelne Bereiche aus dem Satzungsgebiet herausgenommen werden.

Foto: Stadt Monheim

„Warum wendet die Stadtverwaltung dieses scharfe Schwert des Baugesetzbuches an? Warum drohen Sie den Beteiligten, ihnen die Grundstücke abzunehmen, wenn sie nicht so wollen wie Sie?“ Diese Frage richtete CDU-Fraktionschef Markus Gronauer im Mai an den Bürgermeister, als dieser seine Pläne für eine „städtebauliche Entwicklungsmaßnahme“ im Süden Baumbergs vorstellte. „Damit schüren Sie viel Misstrauen!“ sagte er. Tatsächlich wirft diese repressive Vorgehensweise Fragen auf:

Bürgermeister Daniel Zimmermann (Peto) hat in ebendieser Maisitzung erklärt, eine solche Maßnahme soll Bodenspekulationen unterbinden. Die Kommune wolle den Planungsgewinn abschöpfen, weil sich der Wert der Grundstücke mit Bekanntwerden der städtischen Pläne automatisch deutlich erhöhe. „Zimmermann will hier den freien Markt aushebeln“, erklärt Hubertus von Buddenbrock vom Verein Haus und Grund. Die Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 Baugesetzbuch wirke hier wie eine Veränderungssperre. Damit werde der Preis der Grundstücke nach unten gedrückt. Das sei ein Eingriff in die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes. Deshalb verlangt das Gesetz als Voraussetzung, dass diese Maßnahme dem „Wohl der Allgemeinheit“ dienen muss. Dabei sei ausdrücklich „nicht das Interesse der Gemeinde als solcher, sondern der Einwohner und der…betroffenen Menschen“ gemeint. „Der Betrieb einer Marina für Motorbote mit ihren störenden Lärm-Emissionen liegt nicht im Interesse der Anwohner“, erklärt von Buddenbrock. Überhaupt gebe es für Freizeitgestaltung mit Motorbooten vor Ort keinen Bedarf. Er sei der Ansicht, dass die Marina, also die Entwicklung einer Freizeitfläche, im Vordergrund der Gesamtpläne stehe. Vermutlich sei der Geltungsbereich der Satzung so weit gefasst worden, um auch Wohnen und Gewerbe als allgemein  anerkannte Gemeinwohlkriterien anführen zu können.

Tatsächlich hatte Zimmermann behauptet, die Maßnahme ziele vor allem gegen Braas. Allerdings ist die BMI Group als Eigentümerin durchaus gesprächsbereit. Man habe dem Bürgermeister zwar dargelegt, dass das Unternehmen an dem Logistikstandort festhalten werde, erklärt Pressesprecher Bernard Gualdi. Aber man habe „großes Verständnis“ für die Sicht der Stadt und werde prüfen, „inwieweit wir den Plänen der Stadt entgegenkommen können, ohne auf die Rahmenbedingungen für den weiteren Betrieb unseres Logistikstandortes zu verzichten“.

Insgesamt eröffne sich hier die Möglichkeit, mittels eines  Normenkontrollverfahrens die Zweck-Mittel-Relation dieser Maßnahme überprüfen zu lassen, so Buddenbrock. Das Ziel nämlich, am Ostufer des Greisbachsees Wohnen mit Blick auf den See zu verwirklichen, ließe sich auch mit einem einfachen Bebauungsplanverfahren herbeiführen.

Die aufgeschreckten Anlieger des Westufers wurden bisher mit der Auskunft beschwichtigt, sie würden von der Maßnahme nicht erfasst, die Stadt sei an ihren Grundstücken gar nicht interessiert, weil darauf  schon ein Wohnhaus stehe. Sie entsprächen also bereits dem Planungsziel Wohnen. Sie fragen sich nun, warum sie dennoch in den Geltungsbereich einbezogen wurden? Immerhin hat der Rat Ende Mai auch den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan 77b Monheimer Straße gefasst, der entlang der Straße ein „hochwertiges Wohnquartier mit gemischten Baukörpern“ vorsieht. „mehrgeschossige Häuser mit schönen Balkonen zum See“ wünscht sich Zimmermann da, wo die Anlieger jetzt ihre Gärten haben. Aber das sei ja nur ein „Angebot“ an den Eigentümer. „Man kann Grundstücke auch splitten und im Rahmen einer Flurbereinigung neu zuschneiden“, sagt von Buddenbrock. Auch dies geschehe nicht freiwillig. In diesem Zusammenhang ist wohl auch die Abstufung der L 293 zu einer kommunalen Straße zu sehen, denn dadurch kann die Stadt „An- und Einbauten, wie Grundstückzufahrten, ohne Abstimmungsverfahren anordnen“.

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