Rechnungsprüfungsausschuss Greensill: Kein Verstoß gegen die Anlagerichtlinie

Monheim · Ein halbes Jahr nach der Pleite des Bremer Geldhauses, bei dem die Stadt 38 Millionen Euro in fünf Festgeldverträgen angelegt hatte, liegen mehrere Abschlussberichte einer Sonderprüfung vor.

 Ein Schild mit dem Namen Greensill-Bank.

Ein Schild mit dem Namen Greensill-Bank.

Foto: dpa/Sina Schuldt

  Rund vier Stunden beschäftigten sich die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses am Dienstagabend in nicht öffentlicher Sitzung mit den Ergebnissen der Prüfberichte, die die internen Abläufe um die städtischen Geldanlagen bei der insolventen Greensill Bank unter die Lupe nahmen. Das teilt Stadtsprecher Thomas Spekowius mit.

Ein halbes Jahr nach der Pleite des Bremer Geldhauses, bei dem die Stadt 38 Millionen Euro in fünf Festgeldverträgen angelegt hatte, liegen mehrere Abschlussberichte einer Sonderprüfung vor. Bürgermeister Daniel Zimmermann (Peto) hatte diese direkt nach dem Bekanntwerden der drohenden Verluste eingeleitet. Die städtische Rechnungsprüfung, ein unabhängiges Wirtschaftsprüfungsunternehmen und eine von der Stadt beauftragte Rechtsanwaltskanzlei hätten sich damit beschäftigt, ob die Stadt bei den Geldanlagen Fehler gemacht habe. Im Kern ging es darum, ob gegen die Ende 2013 vom Rat beschlossene Anlagerichtlinie verstoßen worden sei. Nach Auswertung der Berichte kommt der Rechnungsprüfungsausschuss zu dem Ergebnis, dass ein solcher Verstoß nicht festzustellen sei. „Vor Betrug, wie ihm im Falle von Greensill sogar die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Prüfungsverband deutscher Banken aufgesessen sind, kann man sich nicht schützen“, sagt Zimmermann. „Hätten die Finanzverantwortlichen im Dezember 2020 über die Informationen verfügt, die wir heute haben, dann wäre es mit Sicherheit zu keiner Geldanlage bei Greensill gekommen.“ Als Dienstherr der Stadtverwaltung stellt sich der Bürgermeister vor seine Beschäftigten: „Hätte man mir persönlich die Geldanlage bei Greensill zur Unterschrift vorgelegt, hätte ich das Geschäft allein schon wegen des ordentlichen Ratings und in Unkenntnis der tatsächlichen Probleme bei Greensill sicher mitgetragen.“ Der finanzielle Verlust für die Stadt sei bitter, aber niemand habe ihn fahrlässig oder absichtlich herbeigeführt. Verstöße gegen interne oder externe Vorgaben habe der Rechnungsprüfungsausschuss nicht feststellen können.

Zum Geltungsbereich der städtischen Anlagerichtlinie hatte es seit Bekanntwerden der Greensill-Insolvenz verschiedene Auffassungen gegeben. Zimmermann verweist auf die Entstehungsgeschichte der Richtlinie, die er gemeinsam mit der damaligen Kämmerin 2013 selbst in den Rat eingebracht hat: „Durch die stark steigenden Gewerbesteuereinnahmen haben wir seit 2012 erhebliche Haushaltsüberschüsse erzielt. Ziel der Richtlinie war es, einen Rahmen zu vereinbaren, wie Gelder, die nicht für laufende Ausgaben oder Investitionen benötigt wurden, sowohl sicher als auch profitabel angelegt werden sollten. Dabei stand immer außer Frage, dass es einen Bereich des laufenden Kassengeschäfts gibt, für den die Anlagerichtlinie nie gegolten hat.“ Aus Sicht der Verwaltung trat die Anlagerichtlinie neben die bereits seit 2010 geltenden „Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Monheim“, in der auch das Tagesgeschäft für beispielsweise eher kurzfristige Geldanlagen geregelt ist. Dazu zählt Zimmermann auch die Anlage bei Greensill. Jetzt will er die geltende Dienstanweisung anpassen. Dabei soll neben dem Rating einer Bank auch die Bilanzsumme eine wichtige Rolle spielen. „Wir werden kein Geld mehr bei vergleichsweise kleinen Privatbanken anlegen, sondern nur noch bei großen Banken.“

(pc)
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