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Monheim Gericht gibt Feuerwehrmann Recht

Monheim · Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat jetzt die Dienstenthebung eines Feuerwehrmanns aus Monheim als beamteten Hauptbrandmeister durch Bürgermeister Daniel Zimmermann für unwirksam erklärt.

 Der suspendierte Feuerwehrmann war Sachgebietsleiter bei der städtischen Wache an der Paul-Lincke-Straße.

Der suspendierte Feuerwehrmann war Sachgebietsleiter bei der städtischen Wache an der Paul-Lincke-Straße.

Foto: Petra Czyperek

Der Mann ist folglich am Mittwoch in Begleitung eines Personalratsvertreters wieder auf seiner Dienststelle erschienen. „Wir haben nun auch das zweite gerichtliche Verfahren gegen die Stadt Monheim gewonnen“, sagt Rechtsanwalt Martin Pröpper, der den im Juli 2017 auch vom Stadtrat entpflichteten Mann vertritt. Dieser war im Oktober 2016 beurlaubt und Im Dezember vorläufig aus dem Dienst der Freiwilligen Feuerwehr ausgeschlossen worden. Auch seine hauptamtliche Aufgabe als Sachgebietsleiter bei der städtischen Feuerwehr durfte er nicht mehr ausüben. Die Stadt hatte ein Disziplinarverfahren gegen ihn angestrengt, weil er als ehrenamtlicher Kassierer des Stadtfeuerwehrverbandes Spenden für die freiwillige Wehr gesammelt und Spendenquittungen ausgestellt habe, obwohl dem Verein die Gemeinnützigkeit aberkannt worden war. Er selber habe sich aber nicht bereichert. Außerdem habe es über Jahre Unregelmäßigkeiten bei den Buchungen gegeben, so die Begründung. Pröpper widerspricht den Vorwürfen. Es sei unwahr, dass es Unregelmäßigkeiten bei der Kassenführung gegeben habe. Zwar hätte der Stadtfeuerwehrverband damals ein strafrechtliches Verfahren initiiert, dies halte er aber für eine „Überreaktion“, so der Jurist.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, datiert vom 12. Dezember 2018, sei dem Kölner Büro für Arbeitsrecht am 28. Dezember zugestellt worden, erläutert Martin Pröpper. Die Stadtverwaltung Monheim könne diese Entscheidung innerhalb eines Monats anfechten, dann vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster, so der Fachanwalt weiter. Der Feuerwehrmann hatte immer bekundet, wieder arbeiten zu wollen. Da das Gericht ihm jetzt Recht gegeben hat, kam er mit Jahresbeginn zum Dienst. Die Verwaltung habe ihm jedoch signalisiert, man müsse die Lage erst einmal prüfen. Martin Frömmer, im Monheimer Rathaus für die zentralen Dienste zuständig, zeigte sich verwundert: „Weder bei der Stadt noch bei unserem Anwalt ist das Urteil bisher eingetroffen“. Man wolle sich zum Sachverhalt nicht weiter äußern: „Das sind interne Angelegenheiten.“ Frömmer räumte aber ein, die Stadt Monheim werde in dieser Angelegenheit „alle Rechtsmittel einlegen, die uns zur Verfügung stehen“.

Pröpper hingegen rechnet weiterhin mit einer Einstellung des strafrechtlichen Verfahrens. „Die Stadt ist verpflichtet, ihn wieder arbeiten zu lassen.“ Sein Mandant habe nie Geld für eigene Zwecke zur Seite geschafft. Er erkennt keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen dessen ehrenamtlicher Tätigkeit als Kassierer und dem städtischen Beamtenverhältnis. Bürgermeister Daniel Zimmermann hatte das im Sommer 2017 anders bewertet und sah durchaus Verknüpfungen zwischen der ehrenamtlichen Funktion des Mannes und seiner hauptamtlichen Arbeit. Der Monheimer sei eine Führungskraft gewesen, deshalb schädige jeder Fehler das Ansehen der Feuerwehr insgesamt.

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