Monheim Bus soll nächste Woche wieder fahren

Monheim · Nach dem Unfall kann die Programmierung des automatisiert fahrenden Busses bald fortgesetzt werden. Der Bus ist Teil der geplanten Linie.

Der  automatisiert  fahrende  Busse rollt mit etwa 18 km/h durch die Stadt. Ein Operator begleitet ihn.

Der  automatisiert  fahrende  Busse rollt mit etwa 18 km/h durch die Stadt. Ein Operator begleitet ihn.

Foto: Stadt Monheim/Norbert Jakobs

Nächste Woche, so kündigt Michael Hamann, Betriebsleiter der Bahnen der Stadt Monheim (BSM) an, ist der automatisiert fahrende Bus wieder flott. Offenbar haben die BSM Glück im Unglück gehabt. Der Bus muss nicht, wie befürchtet, nach Frankreich zum Hersteller, um repariert zu werden. Das kann vor Ort auf dem Gelände der BSM an der Daimler Straße geschehen, sagt Hamann erleichtert. Ein Gutachter hatte das Fahrzeug untersucht.

Wie berichtet ist am Freitag vor einer Woche ein Lkw am Busbahnhof Monheim auf den Bus aufgefahren. Dabei wurde dieser am Heck beschädigt. Vor allem um die Sensoren (Lidars) hatte Hamann Sorge. Er beziffert den Schaden auf 10.000 bis 15.000 Euro. Jetzt hofft er, dass die Programmierung ohne Datenverluste fortgesetzt werden kann. Gut zwei Wochen hat das Projekt „automatisierter Linienverkehr“ durch den Unfall und die Folgen verloren. Wann genau die Linienbusse ihren Betrieb aufnehmen werden, ist noch ungewiss. „Nach der Testphase werden wir ein Flottenmanagement präsentieren“, kündigt Hamann an. Fünf Busse werden angeschafft. Wie viele gleichzeitig unterwegs sein werden, ist noch offen. Denn damit es rund läuft, benötigt die Flotte Reserven, um Unfälle oder andere Unwägbarkeiten aufzufangen. Schließlich betritt die Stadt Monheim mit dem Modellprojekt Neuland – NRW-weit.

Das gilt auch für andere Institutionen, die sich mit der neuen Mobilitätsform auseinandersetzen müssen. Und das tun sie zunächst am liebsten schriftlich oder gar nicht. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf etwa, hat sich laut Pressedezernentin Britta Zur mit dem Thema bislang nicht auseinandergesetzt. „Wir hatten noch keinen Anlass“, sagt sie.

Das Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann versucht, sich mittels einer Empfehlung des Deutschen Verkehrsgerichtstages den strafrechtlichen Fragen zu nähern. Das Papier stellt erst einmal klar, dass es keines Sonderstrafrechts bedürfe. Allerdings ist für „die Aufklärung von Delikten bei hoch- und vollautomatisierten Fahrzeugen die dafür erforderliche Unfall- und Ereignisdatenspeicherung vorzusehen“, heißt es in der Empfehlung. Die Daten müssten im Fahrzeug gespeichert werden und auslesbar sein.

Der TÜV Rheinland, der die Betriebserlaubnis für den automatisiert fahrenden Monheimer Bus erteilt hat, unterhält eine Abteilung Future Mobility. Dort werden Gutachten zur funktionalen Sicherheit, zu Streckenbeurteilung und Leistungsfähigkeit der Sensorik automatisierter Fahrzeuge erstellt. Auf dieser Grundlage hat die Bezirksregierung im ersten Schritt eine Ausnahme für den Test- und Einmess-Betrieb erteilt. Nach der Testphase kommen Technik, Strecke sowie die erforderlichen Ausbildungs- und Einsatzpläne der BSM dort erneut auf den Prüfstand, bevor der Linienbetrieb durch die Monheimer Innenstadt starten kann.

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