Monheim Monheim: Anlagebetrüger verurteilt

Monheim · Zu elf Monaten Haft auf Bewährung ist ein Monheimer verurteilt worden. Bis zu 40 Prozent Rendite hatten sich 15 Anleger aus der Gänseliesel-Stadt erhofft.

Es klang zunächst wie das Geschäft ihres Lebens — doch am Ende schauten mehr als ein dutzend Privatanleger aus Monheim in die Röhre. Ihr Erspartes ist weg und es gibt insgesamt nur wenig Hoffnung, dass sie auch nur einen Cent davon wiedersehen. Zwischen 2010 und 2011 versprach ihnen ein 61-Jähriger Monheimer Renditen von bis zu 40 Prozent für ihre Anlage — bei überschaubarem Risiko. Aus der geradezu wundersamen Geldvermehrung wurde allerdings nichts. Gestern verurteilte das Langenfelder Amtsgericht den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten.

Der 61-Jährige scheint sich keiner direkten Schuld bewusst zu sein. Am gestrigen Prozess konnte er nicht teilnehmen. Er hatte vor einigen Wochen einen Schlaganfall erlitten und ist seitdem nicht verhandlungsfähig. Seine Verteidigerin trug eine Stellungnahme vor, in der im Grunde alle Vorwürfe eingeräumt wurden. Allerdings sei der Beschuldigte gleichzeitig auch Opfer seiner Geschäfte. "Mein Mandant hat vor dem Risiko die Augen verschlossen und bis zuletzt gehofft, dass die Geldanlage funktioniert", betonte die Rechtsanwältin. "Inzwischen ist er bankrott und lebt in äußerst bescheidenen Verhältnissen." In die eigene Tasche sei nichts von dem Geld geflossen, betonte die Juristin mehrmals.

Der gebürtige Brandenburger wirkte offenbar äußerst seriös auf die Investoren, die ihm jeweils Summen zwischen 15 000 und 60 000 Euro für die windigen Geschäfte überließen. Wie genau die absurd hohen Gewinne erzielt werden sollten, konnte auch der Staatsanwalt nicht abschließend klären. Aktiengeschäfte in Asien, Devisenhandel oder Derivate — in diesem Bereich seien viele Dinge denkbar, meinte der Jurist. Als sicher gilt hingegen, dass der Angeklagte das Geld, insgesamt etwas mehr als 630 000 Euro, annahm und an einen windigen Finanzjongleur weitergab, der damit am Markt spekulieren sollte. "Dann ist das Geld in irgendwelchen dunklen Kanälen versickert", sagte die Verteidigerin. "Mein Mandant fühlt sich schuldig und betont gleichzeitig, dass er nichts von dem Geld für sich verwendet hat." Inzwischen sei der Angeklagte "weitgehend vermögenslos".

Den Geschädigten hilft das freilich nicht. Ihr Geld bleibt bis auf weiteres verschwunden. Sie nahmen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft, der wegen der Abwesenheit des Angeklagten erteilt wurde, nur widerwillig zur Kenntnis. Der Betrüger wurde zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt — auf Bewährung.

Sollte der inzwischen nach Dinslaken umgezogene Finanzjongleur keinen Einspruch einlegen, ist das Urteil rechtskräftig. Die milde Strafe sorgte bei den Geprellten für Kopfschütteln. Der Staatsanwalt sprach hingegen von einem "vertretbaren Urteil".

(dora)
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