Monheim Landgericht Düsseldorf Monheimer bestreitet Vergewaltigung
MONHEIM/DÜSSELDORF · Der 42-Jährige redet von einvernehmlichem Sex. Sein Opfer fügte sich dem Täter aber nur aus Angst. Das sagte die Frau jetzt vor dem Landgericht Düsseldorf aus. Die Tat ereignete sich im September 2015.

Die Urteilsverkündung in dem Prozess am Düssledorfer Landgericht ist für den 25.Mai angesetzt.
Foto: dpa/Marcel KuschWar es einvernehmlicher Sex? Oder war es eine Vergewaltigung? Wird eine solche Frage vor Gericht beantwortet, geht es vor allem um eines: Hätte der Mann wissen müssen, dass die Frau nicht einverstanden ist? Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist die Sache klar: Der 42-Jährige Monheimer, der selbst von einem „One-Night-Stand“ spricht, hat im September 2015 die Grenze hin zur Vergewaltigung weit überschritten. Er soll der Frau nach einem Gespräch vorgeschlagen haben, sie zum Bus zu begleiten. Kurz darauf soll er ihre Handgelenke festgehalten und dadurch an der Flucht gehindert haben. Er habe Sex von ihr gewollt, sie sei verängstigt gewesen. Dann habe er sie auf die Knie gezwungen mit den Worten: „Je länger du jetzt hier rumzickst, desto länger dauert es.“ Nach dem erzwungenen Oralverkehr habe er sie genötigt, sich auf den Boden zu legen – was sie aus Angst auch getan habe. Daraufhin soll der Angeklagte minutenlang den ungeschützten Geschlechtsverkehr vollzogen haben. Sollte das so gewesen sein, wäre die Sachlage klar: Dem Angeklagten droht eine Haftstrafe.