Monheim Unfallflucht 22-Jähriger lässt verletzten Freund bei Unfall zurück

Monheim · Ein 22-jähriger Düsseldorfer lieh sich im betrunkenen Zustand ein Auto aus und baute in Monheim einen Unfall. Er entfernte sich unerlaubt vom Unfallort.

Den 22-Jährigen erwartet ein Strafverfahren wegen Trunkenheitsfahrt und wegen Unfallflucht.

Den 22-Jährigen erwartet ein Strafverfahren wegen Trunkenheitsfahrt und wegen Unfallflucht.

Foto: dpa/Friso Gentsch

(elm) Ein Strafverfahren wegen Trunkenheitsfahrt unter Alkohol und wegen Unfallflucht erwartet jetzt einen 22-jährigen Düsseldorfer, nachdem er am frühen Samstagmorgen, gegen 2.40 Uhr, an der Baumberger Chaussee, Einmündung Berghausener Straße einen schweren Verkehrsunfall verursacht hat. Er hatte auf regennasser Fahrbahn die Kontrolle über den schwarzen VW Golf verloren, wie die Polizei berichtet. Aus Richtung Langenfeld kommend war der Kombi in der Linkskurve zur Berghausener Straße nach rechts von der Fahrspur abgekommen. Dort war er mit großer Wucht gegen zwei Ampelmasten geprallt. Insgesamt entstand dabei ein erheblicher Schaden von geschätzten 11.000 Euro.

Der junge Mann verließ unerlaubt die Unfallstelle, wobei er seinen beim Unfall leicht verletzten 22-jährigen Beifahrer, einen Monheimer, zurückließ. Dieser wurde später mit einem Rettungswagen zu einer ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Die Polizei konnte den flüchtigen Unfallfahrer schnell ermitteln. Nach Überprüfung einiger Anlaufadressen stießen die Beamten nur wenig später an der Hegelstraße auf den 22-jährigen Düsseldorfer. Dabei stellte sich heraus, dass dieser keinen Führerschein besitzt und zur Unfallzeit unter dem Einfluss von Alkohol stand. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von fast 1,0 Promille. Zusätzlich wurde bei ihm eine Blutprobe durchgeführt.

Vor dem Unfall hatte sich der 22-Jährige den Golf nach einem Disco-Besuch bei einem 24-jährigen Bekannten aus Düsseldorf ausgeliehen. Gegen diesen wurde ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet, weil er als Halter die Trunkenheitsfahrt ohne Führerschein zugelassen hatte. Der mit Achs- und weiteren Karosserieschäden nicht mehr fahrbereite 14 Jahre alte Golf wurde abgeschleppt.

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