Langenfeld/Monheim Mietpreisbremse gilt - Wirkung ist umstritten
Langenfeld/Monheim · Zwei Landesverordnungen zum Wohnungsmarkt gelten ab dem 1. Juni in insgesamt 59 NRW-Städten, darunter Langenfeld und Monheim.
Die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze sind populär - vor allem in Großstädten wie Köln oder Düsseldorf. Dort können sich Normalverdiener in einigen Stadtteilen kaum noch eine Wohnung leisten. Doch auch im Speckgürtel der Metropolen, in Langenfeld und Monheim, hat die Nachfrage an bezahlbarem Wohnraum massiv zugenommen. Ein wenig Abhilfe sollen deshalb die jeweils vom Rat beschlossenen Vorgaben für die neuen Siedlungen am Waldbeerenberg in Baumberg und auf dem ehemaligen Stadtwerke- und Feuerwehrgelände in Langenfeld schaffen, dort auch einige preisgünstige Wohnungen zu bauen. Außerdem gelten ab Juni in Langenfeld und Monheim - wie in 17 weiteren Gemeinden des Regierungsbezirks Düsseldorf - zwei neue Verordnungen.
Nach einem Beschluss der rot-grünen Landesregierung darf nun in 59 NRW-Städten bei einem bestehenden Mietverhältnis innerhalb von drei Jahren die Miete nur noch um 15 Prozent erhöht werden (Kappungsgrenze). Bisher waren es 20 Prozent. Zum anderen tritt in Langenfeld, Monheim und den 57 anderen Städten die Mietpreisbremse in Kraft. Demnach kann der Eigentümer die Miete bei einer Neuvermietung nur noch um zehn Prozent, statt vorher 15 Prozent anheben.
Monheims Bürgermeister Daniel Zimmermann betrachtet die Verordnungen mit Skepsis. Er glaubt, dass keines der beiden Instrumente helfe, die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum in Monheim zu befriedigen. "Wer in den bekannten Portalen sucht, findet einfach nichts Adäquates. Das lässt sich auch mit Mietpreisbremse nicht regeln." Zimmermann geht davon aus, dass in den kommenden Jahren in der Stadt rund 1500 neue Wohnungen entstehen müssten. Die geplanten 130 bis 150 Einheiten am Waldbeerenberg seien erst der Anfang.
Hubertus von Buddenbrock vom Haus- und Grundeigentümerverein vertritt in Langenfeld und Monheim 1300 Mitglieder. Er stellte zuletzt durchaus einen erhöhten Gesprächsbedarf fest. Der Verein bietet 15 Beratungstermine pro Woche an, die alle genutzt würden: Viele Eigentümer seien verunsichert, wüssten nicht, ob sie bei bestehenden Verträgen eine Mieterhöhung durchsetzen könnten. Im Prinzip sei den privaten Hausbesitzern, die im Mittel zwischen einer und drei Wohnungen vermieteten, in erster Linie an einem guten Miteinander im Haus gelegen. "Eine Anhebung muss sich immer im Rahmen des örtlichen Mietspiegels bewegen."
Clemens Wegerhoff vom für beide Städte zuständigen Mieterbund hält die neuen Verordnungen für richtig. Er vermutet aber, dass einige Vermieter den Spielraum noch einmal ausgenutzt haben. Wie viele von ihnen die Miete bei bestehenden Mietverhältnissen noch einmal um 20 Prozent angehoben hätten, ließe sich aber erst in einigen Monaten feststellen. Eine Erhöhung werde mit einer Frist von drei Monaten wirksam. Und frühestens zum Jahresende rechnet Buddenbrock damit, dass Mieter klagen. Er betont, in Langenfeld habe sich - berücksichtige man die Inflation - die Nettokaltmiete in den vergangenen zehn Jahren nur gering erhöht.