Langenfeld/Leichlingen Messer-Angriff auf Parkplatz: Fall wird neu aufgerollt

Langenfeld/Leichlingen · Im März hatte ein Mann an der Bergischen Landstraße Jugendliche bedroht und später versucht, ihr Auto abzudrängen.

 Auf dem Parkplatz an der Bergischen Landstraße bedrohte der Mann die Jugendlichen . Foto:RM-

Auf dem Parkplatz an der Bergischen Landstraße bedrohte der Mann die Jugendlichen . Foto:RM-

Foto: RP-

Ungewissheit, wechselnde Zuständigkeiten und jetzt zu allem Überfluss auch noch "Bearbeitungsstau" - ein halbes Jahr nach einer Messerattacke mit anschließender Verfolgungsjagd auf sie warten vier Jugendliche noch immer darauf, dass ihr Angreifer gefasst wird, geschweige denn für seine Tat bestraft.

Der Fall hatte sich im Frühjahr ereignet: Eine 17-jährige Leichlingerin, ihre Zwillingsschwester sowie ein Freund und eine Freundin wurden nach eigenen Angaben auf dem Langenfelder Wander-Parkplatz an der Bergischen Landstraße kurz vor der Auffahrt auf die Autobahn A 542 von einem Mann mit einem Messer bedroht. Anschließend versuchte er, die in ihrem Auto davon fahrenden Jugendlichen mit seinem Mercedes zu rammen und verfolgte sie bis in die Leichlinger Innenstadt, wo er sie von der Fahrbahn drängen wollte. Die Jugendlichen riefen den Polizeinotruf und erstatteten später Anzeige. Sie hatten sich das Auto samt Kennzeichen gemerkt. Nach knapp zwei Monaten aber wurde der Fall eingestellt. Grund: Der Täter konnte nicht ermittelt werden, wie der Staatsanwalt damals sagte.

Das ließ den Jugendlichen allerdings keine Ruhe. Einer von ihnen fuhr erneut auf den Wander-Parkplatz und erkannte den Mercedes-Fahrer wieder: Gleicher Mann, selbes Auto, anderes Kennzeichen. Die vier gaben der Polizei den Hinweis. Die Akte wurde erneut an die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft übermittelt. Das passierte vergangenen Monat. Seitdem müssen sich die Jugendlichen in Geduld üben. Laut Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück liegen - wohl aufgrund eines Bearbeitungsstaus bei der Staatsanwaltschaft - keine neuen Erkenntnisse im Fall vor. Soll schlicht heißen: "Wir haben die Akten noch nicht bearbeiten können." Der Fall werde mit den neuen Hinweisen auf jeden Fall neu geprüft, heißt es. "Da es sich aber um nichts Akutes oder etwa gar ein Tötungsdelikt handelt, können wir nicht sagen, wann genau das sein wird."

(RP)
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