Monheim Mega plant Beteiligung an weiterem Windpark im Osten

Monheim · Gemeinsam mit den Stadtwerken Hilden, der Düsseldorfer Stadtwerke-Tochter Grünwerk und den Stadtwerken einer weiteren Stadt am Niederrhein plant die Mega, sich an einem zweiten Windpark in Ostdeutschland zu beteiligen, nach Brandenburg diesmal in Sachsen-Anhalt.

Der Park soll fünf Windräder mit einer jährlichen Leistung von 30 Millionen Kilowattstunden umfassen. Der Anteil des Monheimer Energieversorgers an dem 27-Millionen-Euro-Projekt soll bei 25,1 Prozent liegen. "Dieses Windparkprojekt fällt noch unter das alte EEG-Gesetz", erklärt Mega-Geschäftsführer Udo Jürkenbeck. Von den geplanten Reformen, wie etwa der Deckelung des Zubau-Volumens auf 2500 Megawatt pro Jahr, sei man daher nicht betroffen. Momentan würden die Unterlagen aufbereitet, um damit demnächst in den Rat zu gehen.

Mit dem geplanten Windpark an der A 59 möchte Jürkenbeck ebenfalls bald ins Genehmigungsverfahren einsteigen, auch, um endlich zu erfahren, ob er überhaupt genehmigungsfähig ist und mit welchen Auflagen er hinsichtlich des Trinkwasser- und Artenschutzes zu rechnen hat. Davon nämlich hängt die Frage ab, ob sich das Vorhaben überhaupt rechnet. In der Trinkwasserschutzzone II sei es zwar nicht untersagt, Windkraftanlagen zu bauen, aber der Betreiber müsse dafür sorgen, das keine gefährlichen Stoffe ins Grundwasser gelangen. Es bestehe dabei etwa die Möglichkeit, durchlässigen durch Lehmboden auszutauschen, nur biologisch abbaubare Öle zu verwenden oder die Transformatoren nur per Luft zu kühlen, um die Ölmenge zu reduzieren. Vom Grundsatz her seien der Trinkwasserschutz und die erneuerbaren Energien vor dem Gesetz gleichrangig, deshalb ist Jürkenbeck gespannt, wie die Stellungnahme der Bezirksregierung ausfallen wird.

"Am Anfang hat allerdings niemand damit gerechnt, dass über das Gutachten so viele schützenswerte Tierarten ermittelt werden würden", sagt der Mega-Geschäftsführer. Dieses Thema betreffe vor allem die ganz im Norden und im Süden geplanten Windkraftanlagen, denn zwischen den Baggerseen herrsche reger Flugverkehr. Dies könne zu verlängerten Stillstandszeiten führen, so dass sich der Betrieb der Anlagen gar nicht mehr rechne. Vor allem für den Großen und Kleinen Abendsegler müsse ein regelrechtes "Fledermausmanagement" eingerichtet werden. Das heißt, wenn die Maus abends zur Jagd ausfliegt, müssten die Rotoren stillstehen.

Am Montag soll laut Jürkenbeck in der Arge Bergwind über das jetzt vorliegende Artenschutzgutachten diskutiert werden.

(RP)
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