Monheim Legt Rheinanleger niemals an?

Monheim · Investor Rainer Kohl fühlt sich von der Bezirksregierung genarrt: Plötzlich heißt es, ohne Planfeststellungsverfahren geht es nicht, er habe die wasserrechtliche Genehmigung falsch beantragt.

Wenn es nach der Bezirksregierung ginge, würde der optisch wie ein Luxusliner anmutende Rheinanleger nie vom Stapel laufen. Zu dieser Einschätzung zumindest ist Investor Rainer Kohl inzwischen gelangt. Nachdem er auf Aufforderung der Behörde im April 2011 ein Hydraulikgutachten für die notwendige wasserrechtliche Genehmigung vorgelegt hatte, wartete er ein Dreiviertel Jahr lang vergeblich auf eine Reaktion — nicht einmal eine Eingangsbestätigung kam.

Als seine Anwälte sich dann nach dem Bearbeitungszustand erkundigten, teilte die Bezirksregierung mit, dass "die eingereichten Unterlagen nicht der erforderlichen Verfahrensart entsprächen".

Kein Präzedenzfall

In einer Presseerklärung bestätigte die Behörde jetzt ihre Auffassung, dass "ein Vorhaben in der geplanten Größe ein Planfeststellungsverfahren erfordert". Kohls Anwalt, ein Experte für Wasserrecht, indes ist der Ansicht, dass hierfür ein "einfaches" Genehmigungsverfahren nach § 113 und 99 des Landeswassergesetzes ausreicht. Seinem Anwalt sei in einem informellen Gespräch sogar mitgeteilt worden, dass man ihm die Genehmigung in jedem Fall nicht erteilen werde.

Die müsse er schon einklagen. Auch bei zwei Round-Table-Gesprächen bei der Bezirksregierung unter Beteiligung der Stadt Monheim, sei verschiedentlich die Abneigung der Behörde angeklungen, mit dem Projekt einen Präzedenzfall für eine derartige Uferbebauung zu schaffen, so Kohl.

Dabei wechselt die Behörde zwischen scheinbarem Entgegenkommen und unerwarteten Wendemanövern: So erhielt Kohl am 21. August 2009 die Aufforderung, Antragsunterlagen nach dem einfachen Verfahren einzureichen, die Tage später wieder kassiert wurde. Es hieß, "wir müssen ein großes Planfeststellungsverfahren einleiten". 2010 dasselbe Spiel. 2011 verlangte die Bezirksregierung als Ergebnis des zur Klärung der weiteren Vorgehensweise einberufenen Round-Table-Gesprächs, Kohl müsse zusätzlich zu dem Nachweis, verlorenen Retentionsraum ausgleichen zu können, noch ein Hydraulikgutachten beibringen. Das hatte nur geringfügige Auswirkungen des Gebäudefundaments auf das Strömungsverhalten des Flusses ergeben. Jetzt, nachdem monatelang kein etwaiger Mangel angezeigt wurde, lässt die Bezirksregierung verlauten: "Die [für ein Planfeststellungsverfahren] erforderlichen Unterlagen wurden noch nicht eingereicht. Der uns vorliegende Genehmigungsantrag ist dafür nicht geeignet."

"Dann hätte die Bezirksregierung das Kohl unmittelbar mitteilen können", hält Bürgermeister Daniel Zimmermann dagegen. Ihn erbost auch die Behauptung, die Bezirksregierung habe "bereis seit Beginn der Gespräche" auf die Notwendigkeit eines Planfeststellungsverfahrens hingewiesen. "Das stimmt nicht. Bei den Gesprächen blieb dies letztlich offen", sagt er.

Rechtskräftiger B-Plan

Nach Zimmermanns Ansicht sei es ohnehin für Bedenken gegen eine Bebauung des Ufers zu spät. "Wir haben seit Februar 2011 einen rechtskräftigen Bebauungsplan." Der sei unter Mitwirkung des Staatlichen Umweltamtes Krefeld zustande gekommen, das später in der Bezirksregierung aufging. "Der Zug ist abgefahren", so Zimmermann. Kohl könnte klagen. Zimmermann selbst ist fest entschlossen, noch während seiner Amtszeit mit Kohl den ersten Spatenstich zum Rheinanleger auszuführen.

Kohl, der — nach eigenen Angaben — bereits rund eine Million Euro in Grundstückskauf, Planung und Gutachten investiert hat, wird keinesfalls zurückrudern. Er weist auch auf die Kosten seines Scheiterns für die öffentliche Hand hin: Das Land müsste das Grundstück zurückkaufen. Und die Fördermittel, die es für die Anbindung des Grundstücks an die Rheinpromenade zahlte, wären verschenkt.

(RP/rl)
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