Langenfeld Anwalt wegen übler Anmache verurteilt

Langenfeld · Es sind anzügliche, unangenehme, teils verschreckende Botschaften und auch Drohungen, die ein Rechtsanwalt in Langenfeld Frauen an die Windschutzscheiben geklemmt hatte. Deswegen wurde er jetzt zu einer Geldstrafe verurteilt.

Die Botschaften lauteten etwa ähnlich wie diese: „Du hast so schöne Busen, können wir uns treffen? Dann kann ich sie kneten.“ Das ist eine der harmlosen Nachrichten. Mehrere Langenfelderinnen erstatteten im vorigen Jahr Anzeige.

Jetzt wurde der Jurist vor dem Langenfelder Amtsgericht verurteilt: Er hatte mit vier seiner Zettel voriges Jahr im Sommer auch Vergewaltigungen angedroht.

Wie viele Zettel der Mann wirklich geschrieben und an Frauen verteilt hat, ist unklar. Dem Gericht lagen mehrere Zettel vor. Vermutlich schrieb der Mann aber noch viel mehr davon: Das Gericht geht davon aus, dass einige Frauen nicht auf die Zettel reagierten und auch keine Anzeige erstatteten.

Einige Anzeigen waren auch fallen gelassen worden. Verurteilt wurde der Mann am Ende wegen vier Zetteln, die er in der Zeit vom 30. Juni 2017 bis 24. Juli 2017 an Frauen verteilt hatte.

Der Angeklagte war trotz eines Strafbefehls nicht persönlich zur Verhandlung erschienen. Laut Strafprozessordnung konnte die Verhandlung aber auch ohne den Angeklagten stattfinden.

Er wurde in seiner Abwesenheit wegen Bedrohung verurteilt und muss eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu jeweils 50 Euro zahlen; insgesamt 6000 Euro. Der Angeklagte legte keinen Einspruch ein. Das Urteil wurde inzwischen rechtskräftig.

Der Angeklagte soll seine Nachrichten zum Beispiel auf Unterwäsche-Werbung aus einer Zeitschrift geschrieben haben. So sei man ihm in einem Büdchen auf die Schliche gekommen und er schließlich als Schreiber der Zettel aufgeflogen.

Im Gegensatz zum Angeklagten waren Frauen, die Botschaften an der Windschutzscheibe hatten, zu dem angesetzten Gerichtstermin erschienen. Eine Frau soll sich laut Gericht vom Angeklagten auch auf einem Friedhof beobachtet gefühlt haben. Dieser Fall war aber nicht Teil der Anklage.

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