Landtagswahl 2022 Wahlbenachrichtigungen gehen raus

Langenfeld · Am 15. Mai sind Bürger aufgerufen, einen neuen Landtag zu wählen. Jetzt werden die Wahlbenachrichtigungen verteilt. Wer bis zum 14. April keine bekommen hat, sollte sich bei der Stadt melden.

 Christopher Hens bereitet im Rathaus Langenfeld die Landtagswahl vor.

Christopher Hens bereitet im Rathaus Langenfeld die Landtagswahl vor.

Foto: Matzerath, Ralph (rm-)

Vor der Bäckerei Schüren in Langenfeld hängt das Plakat von CDU-Kandidatin Claudia Schlottmann. Entlang der Einfahrtsstraßen  nach Langenfeld wechseln die Kandidatengesichter mit Plakaten, auf denen Wahlkampfaussagen stehen, ab. Der Wahlkampf hat begonnen. Jetzt sind die Bürger gefragt.

Wahlbenachrichtigungen Die Stadt ist Langenfeld ist bereit. In der vergangenen Woche hat sie die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl im Mai verteilt. Wer bis zum 14. April noch keine erhalten hat, soll sich bitte mit dem Wahlamt der Stadt Langenfeld in Verbindung setzen, sagt Christopher Hens, der in der Stadt für die organisation der Landtagswahl verantwortlich zeichnet. (E-Mail: wahlamt@langenfeld.de oder Telefon: 794-1111 oder 794-1112). Sofern sich auf den Wahlbenachrichtigungen Schreibfehler oder Adressfehler befinden, bittet er die betroffenen Bürgerinnen und Bürger darum, das Wahlamt zu benachrichtigen.

Briefwahl Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Briefwahlantrag. Bürgerinnen und Bürger, die am Wahlsonntag nicht anwesend sind, haben die Möglichkeit, mit diesem Antrag die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Der Briefwahlantrag kann über den Onlinebriefwahlantrag (www.langenfeld.de/briefwahl), mit dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, über den Onlinebriefwahlantrag, schriftlich (mittels Fax oder postalisch), elektronisch per E-Mail an briefwahl@langenfeld.de, oder persönlich im Briefwahlbüro des Rathauses (Zimmer 302) beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen werden vom Wahlamt der Stadt ausgestellt. Bei persönlicher Beantragung von Briefwahlunterlagen werden der Wählerin und dem Wähler die notwendigen Unterlagen ausgehändigt. Briefwahlunterlagen können im Verhinderungsfall auch von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden, sofern eine schriftliche Vollmacht (Vordruck befindet sich auf dem Antrag) vorliegt. Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 13. Mai, 18 Uhr, beim Wahlamt der Stadt Langenfeld beantragt werden. In besonderen Fällen (plötzliche Erkrankung mit Attest nachgewiesen) können Briefwahlunterlagen auch noch am Samstag, 14. Mai, zwischen 9 und 12 Uhr und am Sonntag, 15. Mai, von 8 bis 15 Uhr beim Wahlamt beantragt werden.

Die Stadt bittet die Bürger, die roten Wahlbriefe in den Hausbriefkasten vor dem Haupteingang des Rathauses, Konrad-Adenauer-Platz 1, oder in die aufgestellte Wahlurne im Erdgeschoss zu werfen. Dies helfe Kosten zu sparen. Die Briefwahlunterlagen können auch in jeden Briefkasten der deutschen Post eingeworfen werden. Bei der kostenfreien Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen sollten alle Wähler darauf achten, die Rücksendebriefe rechtzeitig wieder an die Stadt zurückzuschicken oder im Rathaus abzugeben, damit diese fristgerecht im Wahlamt eingehen. Die zurückgesendeten Wahlbriefe müssen bis spätestens 15. Mai, 18 Uhr, wieder im Wahlamt sein.

Ab dem 19. April steht im Rathaus, 3.Etage, Zimmer 302 wieder das Briefwahlbüro zur Verfügung. Dort können Langenfelder persönlich ihre Briefwahlunterlagen abholen und selbstverständlich auch direkt wählen. Mitzubringen sind der Personalausweis und nach Möglichkeit die Wahlbenachrichtigung. Innerhalb des Rathauses ist der Weg durch Hinweisschilder und Pfeile gekennzeichnet.

Hygienekonzept Um den Zugang in das Briefwahlbüro zu steuern und eine Menschenansammlung im engen Flur vor dem Briefwahlbüro zu vermeiden, wird an der großen Glastür vor dem Flur eine Ampel angebracht, die von den Mitarbeitenden des Briefwahlbüros gesteuert werden kann. Wartende Briefwähler werden mit Absperrbändern zum Briefwahlbüro geführt. Markierungen mit einem 1,5 Meter Abstand werden auf dem Boden und auch im Treppenhaus angebracht. Darüber hinaus sind die Wahlberechtigten verpflichtet, die persönlich im Briefwahlbüro die Briefwahl beantragen möchten, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Öffnungszeiten Das Wahlamt/Briefwahlbüro der Stadt Langenfeld ist bis zum 13. Mai wie folgt geöffnet: montags bis mittwochs 7.30 bis 1 Uhr (durchgehend), donnerstags 7.30  bis 19 Uhr (durchgehend),  freitags 7.30  bis 12  Uhr (durchgehend),  samstags 9  Uhr bis  12 Uhr (durchgehend), am Freitag vor der Wahl, 13. Mai,  7.30 bis 18 Uhr (durchgehend). 

Wahlberechtigungskarte Wer  eine Wahlberechtigungskarte ohne Buchstabenzusatz (etwa Hausnummer 23 statt richtig 23f) in der Adresszeile erhalten hat, kann im Wahlbüro die Stimme abgeben. Wer Briefwahl beantragt hat, bekommt die Unterlagen an die vollständige Adresse mit Buchstabenzusatzgeschickt. 

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