Verstöße bei Kontrollen in Langenfeld Verkehrspolizei appelliert: Ladung sichern!

Langenfeld · Nach zwei aktuellen Verstößen bei Verkehrskontrollen in Langenfeld möchte die Kreispolizei für das Thema „Ladungssicherheit“ sensibilisieren.

 Symbolbild

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Foto: dpa/dpa, jan ggr iku

So zogen Spezialisten des Verkehrsdienstes jetzt einen Lastwagenfahrer aus Bottrop aus dem Verkehr, der auf einem Anhänger einen Minibagger transportiert hatte. Da der Mann den Bagger laut Polizeibericht nicht ordnungsgemäß auf der Ladungsfläche seines Anhängers gesichert hatte, mussten die Beamten dem Mann, der eigenen Angaben „nur mal eben zu einer Baustelle wollte“, die Weiterfahrt untersagen. Zudem erwartet den 36-Jährigen neben einem Verwarngeld in Höhe von 60 Euro auch noch ein Punkt in Flensburg.

Kurz darauf fiel den Verkehrsspezialisten dann ein weiteres Gespann auf, welches diesmal aus einem Peugeot bestand, an dem an einem Abschleppseil ein Opel befestigt war. Problematisch war hier laut Polizei die Tatsache, dass der abgeschleppte Opel wegen eines beabsichtigten Motorwechsels nicht fahrbereit und obendrein auch nicht zugelassen war. Auch wenn der Autofahrer nach eigenen Angaben habe „nur mal eben zur Werkstatt fahren  wollen“, musste  die Weiterfahrt untersagt werden. Den 55-jährigen Peugeot-Fahrer aus Leichlingen erwarte nun  eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz, des Verdachtes des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzes und der nicht vorhandenen, aber erforderlichen Schleppgenehmigung.

Täglich kontrolliert die Polizei nach eigenen Angaben im gesamten Kreisgebiet Mettmann bei ihrer allgemeinen Verkehrsüberwachung auch die Ladungssicherheit von Autos, Lkw und Gespannen. Dabei würden nicht nur überladene oder unzureichend gesicherte Gespanne und Fahrzeuge konsequent aus dem Verkehr gezogen, sondern oft auch Fahrer und Halter angezeigt. Hintergrund sei, dass solche Fahrzeug(-gespanne) mitunter eine erhebliche Gefahr für den sicheren Straßenverkehr darstellten – zum Beispiel weil sich Bremswege verlängern oder nicht gesicherte Ladung  herunterfallen kann und somit andere Verkehrsteilnehmende gefährdet.

Geregelt sind die Bestimmungen zur Ladungssicherung in Paragraph 22 der Straßenverkehrsordnung. Darin heißt es unter anderem: „Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“

(mei)
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