Langenfeld und Monheim in besonderem Licht Blaue Stunde aus der Vogelperspektive
Langenfeld/Monheim · Fliegen im engen Zeitfenster: In der Nacht sind Drohenflüge verboten. Die Verordnung definiert als „Nacht“: die Stunden zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung. So bleiben für den Flug und die Aufnahmen nur knapp zehn Minuten zum Ende dieser Dämmerung, wenn diese sich mit der Blauen Stunde überschneidet.
26.08.2020
, 19:05 Uhr