Langenfeld Trio löst mit Militärspiel Polizei-Einsatz aus

Langenfeld · Drei junge Männer in Tarnanzüge mit vermeintlichen Schusswaffen und einer Handgranate haben am Dienstagnachmittag einen Polizeieinsatz in der Nähe des Golfplatzes ausgelöst. Sie waren einem Jogger aufgefallen.

 Diese Softair-Pistolen und Waffenattrappen nahm die Polizei dem Trio ab.

Diese Softair-Pistolen und Waffenattrappen nahm die Polizei dem Trio ab.

Foto: RP/Polizei

Wie die Polizei erst am Mittwoch berichtete, hatten die 18 und 19 Jahre alten Männer im Knipprather Wald mit Softair-Waffen und Attrappen posiert. Das hatte gegen 16.30 Uhr ein Jogger auf seiner Laufrunde bemerkt und der Polizei gemeldet.

Eine sofort eingeleitete Fahndung führte schnell zum Erfolg: Am Katzberg in unmittelbarer Nähe des Golfplatzes entdeckte eine Streife die drei aus Langenfeld, Leverkusen und Burscheid stammenden Männer und nahm sie vorläufig fest. Laut Polizeibericht hatten sie so genannte Soft-Air-Pistolen und täuschend echt aussehende Attrappen von Schusswaffen sowie einer – aus Holz gebauten – Handgranate bei sich. Bei der weiteren Durchsuchung der drei jungen Männer stellten die Beamten zudem ein verbotenes Butterfly-Messer sicher. 

Bei ihrer ersten Befragung gaben die drei Männer an, im Wald lediglich für private Zwecke Fotos mit ihren Waffen gemacht zu haben. Sie wurden zur weiteren Klärung des Sachverhalts zur Langenfelder Polizeiwache gebracht. Nach der Vernehmung durften sie diese schnell wieder verlassen.

Nach Angaben von Polizeisprecher Ulrich Löhe gibt es keine Hinweise auf einen rechtsextremen Hintergrund, doch sei der Staatsschutz mit eingeschaltet. „Ihre täuschend echt aussehenden Soft-Air-Pistolen und Anscheinswaffen bleiben sichergestellt.“ Es sei ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und Störung des öffentlichen Friedens eingeleitet worden. Die Ermittlungen dazu dauern an.

Der Polizeisprecher weist eindringlich darauf hin, dass das offen sichtbare Tragen von scheinbar echten Schusswaffen im öffentlichen Raum verboten ist. Es erschrecke und verunsichere andere Menschen, stelle mindestens eine Ordnungswidrigkeit, unter Umständen sogar eine Straftat dar. Fälle dieser Art würden von der Polizei konsequent verfolgt und geahndet.

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