Langenfeld Gericht verurteilt Messerstecher

DÜSSELDORF/LANGENFELD · Iraker soll die Tat in einem Langenfelder Flüchtlingshaus mit drei Jahren Haft büßen.

 Nach der Bluttat im Juli 2017 sichert die Polizei Spuren am Fahlerweg. 20 Monate später ergeht das Urteil gegen den Angreifer

Nach der Bluttat im Juli 2017 sichert die Polizei Spuren am Fahlerweg. 20 Monate später ergeht das Urteil gegen den Angreifer

Foto: Patrick Schüller (ps)

Drei Jahre und zehn Monate Haft wegen gefährlicher Körperverletzung und unter Einbeziehung einer zuvor verhängten Strafe: So lautete das Urteil im Prozess gegen einen Iraker, der im Juli 2018 in der Unterkunft am Fahler Weg einen Mitbewohner angegriffen haben soll. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angriff von dem 31-jährigen Angeklagten ausging. Der hatte das bis zuletzt bestritten, sein Verteidiger hatte auf Notwehr plädiert und Freispruch gefordert.

Mit ihrem Urteil folgte die Kammer dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Aus Sicht der Anklage war es der Iraker, der seinen aus dem Iran stammenden Mitbewohner mit einem Messer am Ohr verletzt hat. Dabei sei eine Arterie getroffen worden, was bei dem Opfer zu hohem Blutverlust und zu einer kurzzeitigen Bewusstlosigkeit geführt hatte. Zuvor hatte der Iraner ausgesagt, dass der Angeklagte vor Wut gespuckt habe und es bei dem Angriff und dem vorausgegangenen Streit um religiöse Fragen gegangen sei, in dessen Verlauf der Iraker zu ihm gesagt habe: „Wer Dich tötet, kommt ins Paradies“. Er selbst sei gerade aus der Kirche gekommen, als ihn sein Mitbewohner beschimpft, ihm eine Kreuzkette vom Hals gerissen und diese in die Toilette geworfen habe. Zwischenzeitlich habe der Angreifer von ihm abgelassen und nach dem erneuten Aufflammen des Streits nach einem Messer gegriffen.

Zuvor soll eine in der unteren Etage lebende Zeugin auf die Rangelei aufmerksam geworden sein. „Sie hatte Würgegeräusche gehört“, skizzierte ein Staatsanwältin in ihrem Plädoyer den angenommenen Tatablauf. Die vom Angeklagten aufgeworfene Verschwörung, die es angeblich im Haus gegen ihn gegeben habe, hielt man seitens der Kammer für abwegig. Ebenso den Vorwurf der Verteidigung, dass der zum Christentum konvertierte Iraner sich mit einem im Nachgang konstruiertem Tatgeschehen selbst in die Opferrolle gesetzt habe. Im Gegenteil: Der 33-Jährige habe damals notoperiert werden müssen und noch immer mit den psychischen Folgen der Tat zu kämpfen.

Aus Sicht des Verteidigers soll der Tatablauf ein anderer gewesen sein. „Ich halte den Zeugen für unglaubwürdig“, erklärte der Verteidiger des Angeklagten. Es sei bei dem Streit um eine Unterhose gegangen und sonst um nichts – das hätten mehrere Zeugen bestätigt. Zudem sei es sein Mandant gewesen, der gleich nach dem Vorfall zur Polizei gegangen sei, um die Sache anzuzeigen. Er sei es gewesen, der vom Iraner angegriffen worden sei. „Ich bin das Opfer“, hatte der Angeklagte noch in seinem letzten Wort beteuert.

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