Sportförderung in Langenfeld Stadt fördert zwei Vereine mit insgesamt 40.000 Euro

Langenfeld · Die städtische Sportpauschale 2022 in Höhe von insgesamt 40.000 Euro geht an zwei Langenfelder Vereine: an die St. Hubertus Schützenbruderschaft Mehlbruch-Gieslenberg und an den Tennis-Club Grün-Weiß Langenfeld.

 Der Tennisclub Grün-Weiß Langenfeld bekommt Unterstützung aus der Sportpauschale.

Der Tennisclub Grün-Weiß Langenfeld bekommt Unterstützung aus der Sportpauschale.

Foto: Rheinische Post/Stephan Meisel (mei)

(og) Das hat der Sportausschuss einstimmig so beschlossen, sagt Dr. Mirko Bange (FDP).

Die St. Hubertus Schützen erhalten danach 17.700 Euro für eine erweiterte Überdachung des Außenschießstands (Gesamtlkosten: 24.660 Euro). Der Vorstand der Schützenbruderschaft beabsichtigt, am Außenschießstand einen Erweiterungsbau (Verlängerung der Außenüberdachung) zu errichten.

Die Außensportanlage ist mit sechs Schießständen ausgestattet und komplett eingehaust. Die Schützen und Gäste können das Schussbild lediglich durch schusssichere Scheiben oder über Monitore von außen beobachten. Mit der geplanten Dachverlängerung soll Schützen und Gästen deshalb ein besserer Blick auf die Schießstände ermöglicht werden, heißt es in der Begründung des Vereins: „Das größere Dach verbessert bei den Schießwettkämpfen die Sichtbedingungen für die Schützen durch Helligkeitsreduzierung des Tageslichtes am Schießschacht.“

Der beantragte Zuschuss für das Projekt wird von der Verwaltung in Höhe von 17.700 Euro befürwortet.

Der Tennis-Club Grün-Weiß Langenfeld möchte aus Sicherheitsgründen für 31.059 Euro die maroden Zwischenzäune auf seinem Gelände erneuern. Die vorgesehenen Türen und Öffnungen sollen zudem die aufwändige Platzpflege erleichtern. Der Zuschuss wird von der Verwaltung in Höhe von 22.300 Euro befürwortet.

Insgesamt entspreche die Förderung der im Haushalt bereit gestellten Gesamtsumme von 40.000 Euro für diese beiden Projekte.

Da eine Vollfinanzierung nicht möglich ist, wird unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren gewährten Zuschüsse ein Anteil von ca. 72 Prozent der Kosten zugrunde gelegt, heißt es in der entsprechenden Richtlinie. Ausschlaggebend für den Verwaltungsvorschlag sind folgende Kriterien der Förderrichtlinie. Diese sieht keine Vollfinanzierung vor, sondern eine Eigenbeteiligung der Vereine. Gefördert werden sollen Änderungn an den Gebäuden und Anlagen der Vereine.

Alle Angaben seien im Vorfeld verwaltungsintern geprüft worden. Die von den Vereinen eingereichten Kostenvoranschläge beinhalten den Vorhaben entsprechende angemessene Kosten, befindet die Verwaltung. Bei Ermittlung des Investitionsvolumens sind die jeweils günstigsten Angebote berücksichtigt worden. Die Gesamtfinanzierung der beiden Vorhaben seien ebenfalls gesichert.

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