Umbauarbeiten nicht gemeldet und fachlich abgenommen Polizei zieht getunten Ford Mustang aus dem Verkehr

LANGENFELD · Das grundsätzlich erlaubte Tuning von Autos kann teuer werden, „wenn man die Spielregeln nicht einhält“. Mit diesem Hinweis berichtet ein Polizeisprecher über einen in Langenfeld aus dem Verkehr gezogenen Autofahrer aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis.

 Die Polizei beanstandete diesen Ford Mustang GT.

Die Polizei beanstandete diesen Ford Mustang GT.

Foto: Kreispolizei Mettmann/Polizei

Er war am Dienstagnachmittag mit seinem auffällig getunten Ford Mustang GT an der Hardt in eine allgemeine Verkehrskontrolle der Polizei geraten. „Schon auf den ersten Blick konnten die Tuning-Spezialisten des Verkehrsdienstes erkennen, dass an dem Ford diverse Umbauten vollzogen worden waren“, berichtet der Polizeisprecher.

So seien an dem auffällig folierten Wagen Frontspoiler, die Motorhaube, ein offener Luftfilterkasten, Heckspoiler, Heckdiffusor und seitliche Anbauteile angebracht beziehungsweise technisch verändert worden. „Außerdem waren die Blinker und Rückleuchten extrem verdunkelt worden.“ Das Problem für den Fahrer: Keine dieser Tuning-Umbauten waren laut Polizeisprecher ordnungsgemäß von einem Sachverständigen beim TÜV überprüft und anschließend in die Fahrzeugpapiere des Mustangs eingetragen worden. „Lediglich Dokumente zur umgebauten Gasanlage konnte der Mann vorweisen.“

Bei weiteren Überprüfungen stellten die Experten des Verkehrsdienstes fest, dass es sich  um einen umgebauten US-Import-Unfallwagen handelte.  Den dürfe der Halter nur mit einer Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung  in Deutschland führen. „Allerdings erlischt diese Ausnahmegenehmigung, wenn Veränderungen an dem Fahrzeug vorgenommen werden“,  betont der Polizeisprecher.

Gemeinsam mit den Polizeibeamten musste er eine örtliche Prüfstelle aufsuchen. Anschließend wurde dem Mann die Weiterfahrt erst nach Beseitigung der festgestellten Mängel gestattet. Zudem erwarten ihn ein Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg.

Die Kreispolizeibehörde Mettmann nimmt diese Verkehrskontrolle zum Anlass, um auf die Regelungen zum Einbau von Tuning-Teilen an Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr hinzuweisen: So ist Tuning grundsätzlich erlaubt, wenn die dazu geltenden Regelungen eingehalten werden. Dabei gilt: Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass bei der Teilnahme am Straßenverkehr keine erhöhte Betriebsgefahr besteht und das Insassen optimal vor Unfällen geschützt sind.

Zur weiteren Information verweist die Kreispolizeibehörde Mettmann insbesondere auf die Internetseite www.tune-it-safe.de, welche offiziell durch die Polizei NRW unterstützt und beraten wird.

(mei)
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