Polizei stoppt Betrunkenen Polizei zieht betrunkenen Autofahrer aus dem Verkehr

Langenfeld/Monheim · Einen betrunkenen Autofahrer aus Monheim hat die Polizei in der Nacht zu Sonntag auf der Hildener Straße in Langenfeld aus dem Verkehr gezogen.

 Die Polizei stoppt in der Nacht zu Sonntag einen betrunkenen Autofahrer an der Hildener Straße.

Die Polizei stoppt in der Nacht zu Sonntag einen betrunkenen Autofahrer an der Hildener Straße.

Foto: (FREELENS Pool) Tack

(og) Wie die Polizei mitteilt, ist Beamten, die gemeinsam mit einem Kommissaranwärter Streife gefahren sind, an der  Berliner Straße in Hilden,  Höhe  Fritz-Gressard-Platz,  ein VW Golf aufgefallen. Um 4.25 Uhr. Der  Golf soll vor einer roten Ampel gestanden haben und  nur sehr zeitverzögert losgerollt sein, als diese auf Grün springt. Der Fahrer habe seinen Golf dann  Richtung Langenfeld gesteuert, wobei er bei Teilstücken, an denen 50 km/h erlaubt sind, teilweise nur mit 20 bis 30 Kilometern pro Stunde unterwegs ist. Er sei  in Schlangenlinien gefahren und habe dann  plötzlich auf mehr als  60 km/h beschleunigt.  In Höhe des Kreisverkehrs  Hildener Straße/Am Rietherbach haben die Beamten den Wagen dann gestoppt und den Fahrer kontrolliert. Im Wagen sitzen ein  24-jährigen Monheimer (Fahrer) sowie  drei Mitfahrer, 22 und 16 Jahre alt.  Dabei stellen die Beamten fest, dass der 24-jährige Fahrer aus Monheim unter erheblichem Alkoholeinfluss steht: Den Beamten, so steht es im Protokoll, weht eine deutlich wahrnehmbare „Fahne“ entgegen. Als der junge Mann aus dem Auto steigen soll, kann er sich kaum auf den Beinen halten. Zudem stellen die Polizisten fest, dass sich der Mann frisch auf die Kleidung und Schuhe erbrochen hat. Auf seinen Zustand hin angesprochen, gibt der schon mehrfach polizeilich in Erscheinung getretene Fahrer an, im Laufe des Abends vier volle Gläser Wein sowie mehrere Gläser Bier getrunken zu haben.  Der Atemalkoholtest zeigt 0,8 Promille. Da auch die anderen Insassen zum Teil stark betrunken sind, muss der Wagen vor Ort stehen beliben.

Der 24-Jährige muss zur Wache, wo   eine  Blutprobe angeordnet wird. Da der Mann keinen Führerschein dabei hat, kann die Polizei diesen vorerst  nicht sicherstellen. Das Autofahren wird  dem jungen Monheimer vorerst untersagt. Außerdem leitet die Polizei ein Strafverfahren gegen ihn ein.

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