Salzvorräte in Monheim und Langenfeld Startklar für den Winter

Langenfeld/Monheim · Hunderte von Tonnen an Streusalz lagern in Hallen und Silos. Damit sind die Betriebshöfe von Langenfeld und Monheim bestens für die kalte Jahreszeit gerüstet. Auch Privatleute sollten sich langsam vorbereiten.

 Michael Solga und seine Kollegen vom Langenfelder Betriebshof sind auf den Winter vorbereitet.

Michael Solga und seine Kollegen vom Langenfelder Betriebshof sind auf den Winter vorbereitet.

Foto: Matzerath, Ralph (rm)/Matzerath, Ralph (rm-)

Seit Wochen schon lugen die Mitarbeiter der beiden Betriebshöfe täglich mehrmals auf die Berichte des Deutschen Wetterdienstes: Derzeit deutet bei strahlendem Sonnenschein zwar kaum etwas auf den bevorstehenden Winter hin, doch die Temperaturen im einstelligen Bereich sinken kontinuierlich. Im Fall eines plötzlichen Wintereinbruchs mit Schnee und Eis wären die Männer der Bauhöfe binnen weniger Stunden startklar, um die Verkehrssicherheit auf den Straßen wiederherzustellen.

Denn die Vorbereitungen auf die Wintersaison laufen bereits seit dem Spätsommer: „Erste Kontakte mit Salzlieferanten wurden bereits Ende Juli aufgenommen“, berichtet etwa Bauwesen-Bereichsleiter Andreas Apsel, zuständig für den Monheimer Bauhof. „Bestellungen zur Beschaffung von Streusalz wurden Anfang September ausgelöst.“ Ab Mitte Oktober dann bereiteten die Mitarbeiter die Einsatzfahrzeuge vor, zwei Unimogs und zwei Multifunktionsträger (Multicars). Die Personaleinsatzpläne, die schon seit Ende August feststehen, sind seit Ende letzten Monats aktiv.

Auch in Langenfeld wurden 13 Mitarbeiter für den Bereitschaftsdienst außerhalb der Dienstzeit eingeteilt. „In der kommenden Saison stehen zwei Groß-LKW, ein Unimog, ein Multicar sowie diverse Kleinmaschinen für den Einsatz gegen Schnee und Eis bereit“, berichtet Bastian Steinbacher vom Langenfelder Betriebshof. Neben der Beobachtung der Wetterberichte werden in Langenfeld „bei entsprechender Wetterlage Kontrolltouren im Stadtgebiet gefahren und mittels Infrarotmessung Asphalttemperaturen geprüft“, erklärt Steinbacher.

Für den Fall der Fälle lagern hier, aufgeteilt in einer Halle und drei Silos 800 Tonnen Streusalz. Zusätzlich unterhält Langenfeld eine eigene Anlage für Salzsole (eine wässrige Lösung von Salzen), mit denen ebenfalls die Straßen enteist werden. „Die Winterdienstfahrzeuge streuen mit einem Gemisch aus 70 Prozent Streusalz und 30 Prozent Salzsole“, erklärt Steinbacher. Der Vorteil der Salzsole gegenüber dem reinen Streusalz ist, dass die Sole sofort auf der Oberfläche haftet und nicht etwa durch den Wind verwehrt wird. Darüber hinaus verlangsamt die Soleschicht auf der Fahrbahn das Anfrieren von Schnee, was wiederum die Einsatzplanung des Winterdienstes erleichtert.

Obwohl andere Branchen über Lieferengpässe berichten, beim Salz ist Steinbacher ein solches Problem nicht bekannt. Aktuell sind die Lager randvoll gefüllt. Für gewöhnlich werde aber auch während der Wintersaison Streusalz zur Befüllung der Silos nachgekauft. Auch in Monheim macht sich Apsel keine Sorgen, dass das Salz knapp werden könnte.

Geräumt und gestreut werden die Straßen nach Priorität, zuerst die Hauptdurchgangsstraßen, danach Nebenstraßen und als letztes Anliegerstraßen. Doch nicht nur die Stadt muss für den Winter gut gewappnet sein, um Straßen zu räumen. Auch Privatpersonen haben – geregelt durch die jeweilige Straßenreinigungssatzung der Städte – die Pflicht, Gehwege und Wohnstraßen zu räumen, erklärt Steinbacher.

So heißt es in den Satzungen beider Städte, dass Gehwege in einer Breite von 1,50 Metern von Schnee freizuhalten sind. „Bei Eis- und Schneeglätte sind die Gehwege vorrangig mit abstumpfenden, hilfsweise mit auftauenden Mitteln zu versehen“, heißt es in Langenfeld. Monheim dagegen verbietet Privatpersonen das Streuen von „Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen.“ Lediglich in Ausnahmefällen wie Eisregen und an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, starken Gefälle- oder Steigungsstrecken dürfen solche Mittel eingesetzt werden.

Wer seinen Pflichten der Straßenräumung nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet werden kann.

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