Nach Schlappe vor Gericht Pipeline-Gegner aus dem Kreis Mettmann bleiben trotz Urteil dran

Kreis Mettmann · Oberverwaltungsgericht Münster weist Berufungsklage gegen Kohlenmonoxid-Leitung ab. Nun geht es vor das Bundesverwaltungsgericht. „Der Zorn und die Enttäuschung sind riesig“, sagt Dieter Donner von den Pipeline-Gegnern.

 Pipeline-Gegner am Mahnmal in Monheim. Im Vordergrund (v.l.): Erwin Schumacher, Dr. Gottfried Arnold, Dieter Donner und Erich Hennen.

Pipeline-Gegner am Mahnmal in Monheim. Im Vordergrund (v.l.): Erwin Schumacher, Dr. Gottfried Arnold, Dieter Donner und Erich Hennen.

Foto: Matzerath, Ralph (rm-)

Die erbitterten Gegner der vom Bayer-Konzern geplanten Kohlenmonoxid-Leitung durch den Kreis Mettmann sind bestürzt: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat die langjährigen Klagen mehrerer Anwohner gegen diese CO-Pipeline von Dormagen nach Krefeld abgewiesen. Es gebe keine erheblichen Verfahrensfehler bei der Genehmigung des jetzt von der Covestro AG (ehemals: Bayer Material Science) vorangetriebenen Projekts durch die Bezirksregierung Düsseldorf, entschied das Gericht am Montag. Dem Vorhaben stünden keine umweltrechtlichen oder andere Vorschriften entgegen. Seitens der Bezirksregierung kommentierte Umwelt-Abteilungsleiterin Dr. Angela Küster das Urteil als Bestätigung, „dass die umfangreichen privaten und öffentlichen Interessen angemessen durch unsere Behörde abgewogen wurden und das Projekt – bei Erfüllung der Vorgaben – rechtlich nicht zu beanstanden ist.“