Amtsgericht Freispruch trotz falscher Fuffziger

Langenfeld/Monheim · MONHEIM/LANGENFELD (mei) Fest steht: Er hatte Falschgeld in den Händen und es auch eingesetzt. Doch Vorsatz war einem 30-jährigen Monheimer vor dem Langenfelder Amtsgericht nicht nachzuweisen.

 Amtsgericht in Langenfeld.

Amtsgericht in Langenfeld.

Foto: Matzerath, Ralph (rm-)

Und deshalb verließ er den Saal als freier Mann.

Ein Kioskbesitzer aus der Nachbarschaft des Monheimers und der Betreiber eines Sonnenstudios in Düsseldorf-Eller hatten zuvor als Zeugen vor Gericht geschildert, wie sie im Frühjahr 2018 eingenommene 50-Euro-Scheine als Fälschungen erkannt hatten. In Eller lag der Monheimer sogar noch wohlig auf der Sonnenbank, als die vom geprellten Studioinhaber herbeigerufenen Polizisten am Tatort erschienen. „Dafür habe ich mich geschämt, weil ich den Inhaber von mehreren Besuchen dort ja kannte“, sagte der Angeklagte im Gerichtssaal.  Von dem falschen Fuffziger in seinem Portemonnaie habe er indes nichts gewusst. Die Blüte müsse aus der Glückssträhne in einer Spielhalle stammen, in der er regelmäßig zocke. Der Kioskbesitzer hatte gleich mehrere gefälschte Scheine in seiner Kasse, stellte dies aber erst bei der Abgabe seiner Einnahmen am Bankschalter fest. Danach entdeckte er den Angeklagten zwar auf einem Bild aus seiner Überwachungskamera beim Bezahlen mit einem 50-Euro-Schein, doch ob der gefälscht war, ließ sich nicht beweisen. Und ein damals 16-Jähriger, der dem aufmerksam gewordenen Kioskbesitzer danach einen falschen Fuffziger andrehen wollte, half im Prozess als Zeuge auch nicht weiter. Auf die Frage nach etwaigen Kontakten zum Angeklagten gab der mittlerweile 18-Jährige  Erinnerungslücken vor.

Er sei zwar „überzeugt davon“, dass der Angeklagte bewusst Falschgeld eingesetzt habe, merkte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer an. Doch mangels Beweisen beantragte der Ankläger Freispruch. Richter und Schöffen sahen dies in ihrem Urteil ebenso.

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