Die Coronaschutzverordnung ist weiter verschärft worden Maskentragen auf dem Wochenmarkt

Mit der neuen Coronaschutzverordnung treten eine Reihe von Änderungen in Kraft. Unter anderen besteht wieder Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt.

 Die Maskenpflicht ist wieder ausgeweitet worden. Sie gilt jetzt unter anderem auf dem Wochenmarkt und beim Schlange stehen vor Geschäftseingängen.

Die Maskenpflicht ist wieder ausgeweitet worden. Sie gilt jetzt unter anderem auf dem Wochenmarkt und beim Schlange stehen vor Geschäftseingängen.

Foto: Matzerath, Ralph (rm)/Matzerath, Ralph (rm-)

Langenfeld (dh) Die neue Coronaschutzverordnung, die seit Donnerstag, 13. Januar, gilt, führt zur  Wiedereinführung der Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt.Das teilt die Stadt langenfeld mit.

Ausweitung der Maskenpflicht Auch die Maskenpflicht wird wieder ausgeweitet: Ab Donnerstag gilt im Freien in Warteschlangen, Anstellbereichen und an Verkaufsständen, Kassenbereichen oder ähnlichen Dienstleistungsschaltern eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. In Langenfeld wird dies ab Freitag, 14. Januar, auf dem Wochenmarkt dienstags und freitags gelten und das Tragen einer Maske zur Pflicht wird.

Das Land empfiehlt FFP2-Masken beim Einkaufen und im ÖPNV wegen der höheren Schutzwirkung gegen die besonders infektiöse Omikron-Variante.

Quarantäne-Regelungen

Die Anpassung der geltenden Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW ist nun für die kommende Woche angekündigt.

2G+-Regel verändert

Ab sofort gilt neben der bereits bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und Wellness-Angeboten zusätzlichen Testung von Geimpften und Genesenen auch in der Gastronomie die sogenannte 2G+ Regel (Ausnahme: nicht beim Abholen von Speisen und Getränken). Hier müssen immunisierte Personen neben ihrem Impf- oder Genesenennachweis auch einen aktuellen Schnelltestnachweis vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Ausnahme sind die geboosterten Personen oder Menschen, die innerhalb der   vergangenen drei Monate von einer Infektion mit SARS-CoV-2 genesen sind und vorher immunisiert (zweifach geimpft) waren. Für diese Personengruppe entfällt die zusätzliche Testpflicht im Zuge von allen 2G+ Regelungen.

Regelungen für Schüler

Schüler gelten weiterhin als getestet. Ab dem 16. Lebensjahr benötigen diese einen Schulnachweis. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15. Jahren sind auch ohne Impfung oder Genesung immunisierten Personen gleichgestellt. In der Kombination der beiden Ausnahmen gelten daher die 2G+ Regeln erst ab 16 Jahren. Immunisierte Schüler ab dem 16. Lebensjahr brauchen keinen zusätzlichen Schnelltest, da sie über die Schultestungen als getestet gelten.

Beaufsichtigter Schnelltest 

Neu ist die Möglichkeit der Testungen vor Ort, wenn 3G oder 2G+ als Zugangsregelung gilt. Dabei können unter Aufsicht von geschultem Personals in Sportstudios, körpernahen Dienstleistungen, Gastronomie und ähnlichem beaufsichtigte Schnelltests durchgeführt werden. Bei negativem Ausgang ist der Zugang möglich. Diese Tests gelten nur für die konkrete Einrichtung. Testnachweise, die auch an anderen Stellen Gültigkeit haben, können weiterhin nur von den offiziellen Teststellen ausgestellt werden. Ob Selbsttestungen vorgenommen werden, liegt in der Entscheidung der Betreiber. Eine Pflicht, dies anzubieten besteht nicht.

Neuregelung für Friseurbetriebe

Die bisherige 3G-Regelung für Friseurbetriebe gilt nur noch mit der Einschränkung, dass sowohl das Personal als auch Kunden eine FFP-2- Maske tragen müssen. Trägt nur einer von beiden eine medizinische Maske, tritt die 2G-Regelung in Kraft.

2G-Bändchen

Mit der Coronaschutzverordnung sind weiter 2G-Bändchen für den Einzelhandel möglich. Die Aktion wird in Langenfeld nun dezentral fortgesetzt. Die Bändchen gibt es nach der 2G-Prüfung mit dem jeweiligen Geltungsdatum. Im MarktKarree erfolgt die Ausgabe bei „TK-Maxx“, „S'Oliver“ und „Bluebrixx“. In der Stadtgalerie werden die Bändchen bei „C&A“ und „Euronics XXL“ ausgegeben. Außerhalb der Innenstadt verteilen sie der „toom“ Baumarkt an der Hardt sowie der Hagebaumarkt an der Rheindorfer Straße. Die Bändchen gelten für die angeschlossenen Geschäfte, Dienstleister und für das Rathaus. Grundlage der 2G-Prüfung: Es muss der Nachweis über eine vollständige Impfung oder die Genesung und ein Ausweis mit Foto vorliegen. Die Bändchen gelten nicht als 2G+ Nachweis.

2G+ für städtische Sitzungen

Vor dem Hintergrund der aktuellen Infektionslage in der Corona-Pandemie gilt nun auch für Rats- und Ausschuss-Sitzungen die 2G+ Regel. Jeder muss zum Immunisierungs-Nachweis und dem Personalausweis auch einen zertifizierten negativen Testnachweis vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Auch hier gilt diese Regelung nicht für Geboosterte und innerhalb der verganenen drei Monate von einer Infektion mit SARS-CoV-2 genesene Personen. Ferner sollen möglichst FFP2 oder vergleichbare Masken getragen werden. Das Tragen von mindestens medizinischen Masken ist Pflicht. Außerdem werden Rats- und Ausschuss-Sitzungen von den jeweiligen Vorsitzenden darauf geprüft, ob aktuell auf Präsenz-Sitzungen verzichtet werden kann. Die Entscheidung dazu fällt der oder die jeweilige Ausschuss-Vorsitzende. Ausschuss-intern findet dann ein Informationsaustausch ohne Beschlussfassungen als Videokonferenz statt.

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