Langenfeld Lebenshilfe Lebenshilfe bereitet Behinderte auf erste Wahl vor

Langenfeld/Monheim · Nach erfolgter Änderung des Kommunalwahlgesetzes in NRW werden viele geistig behinderte Menschen am 13. September erstmals an einer Kommunalwahl teilnehmen können. „Auf den Wahltermin sind hier alle gut vorbereitet“, sagt Marion Maxfield.

 Symbolbild

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Foto: dpa/Bodo Schackow

Die Leiterin des Wohnverbundes Langenfeld bei der Lebenshilfe im Kreis Mettmann verweist auf eine Broschüre „Einfach wählen gehen!“ der  Landeszentrale für politische Bildung. „Wir nutzen die Broschüre in leichter Sprache, um unsere Bewohner fit für die anstehende Wahl zu machen“, sagt Maxfield. „Wählen ist schließlich ein Grundrecht.“

Für viele Menschen mit Behinderung gelte dieses Recht jedoch erst seit 2016. „Lange Zeit wurden Menschen, die mit rechtlicher Betreuung leben, von den Kommunalwahlen in NRW ausgeschlossen.“ Das Inklusionsstärkungsgesetz habe diesem Ausschluss vor vier Jahren ein Ende gesetzt. „Die Lebenshilfe hat sich lange und erfolgreich für die Abschaffung der Diskriminierung beim Wahlrecht stark gemacht“, sagt Marius Bartos, Kaufmännischer Geschäftsführer der Lebenshilfe-Kreisvereinigung Mettmann. „Wählen heißt teilhaben!“  2019 habe der Bundestag die ersatzlose Streichung der bestehenden Ausschlüsse auch im Bundes- und Europawahlgesetz beschlossen, so Bartos. „Seither gilt das Inklusive Wahlrecht für alle.“

Die besagte Broschüre in leicht verständlicher Sprache sei sehr hilfreich, sagt Christian Jakubczak von der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Mettmann.

(mei)
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