Strom vom eigenen Balkon Kreis fördert Stecker-Solaranlagen

Kreis Mettmann · Photovoltaik-Anlagen am Balkon können Strom für den Haushalt erzeugen und so den Geldbeutel schonen. Ab 24. August können Förderanträge gestellt werden.

Auf Balkonen können kleine Solaranlage angebracht werden.

Auf Balkonen können kleine Solaranlage angebracht werden.

Foto: dpa-tmn/Jörg Sutter

Steigende Preise bei Strom, Gas und Heizöl lassen viele Bürger darüber nachdenken, was sie selbst machen können, um die hohen Energierechnungen in den Griff zu bekommen. „An erster Stelle steht natürlich Energie zu sparen. Doch das alleine reicht nicht aus, um die Stromkosten zu reduzieren, das Klima zu schützen und gleichzeitig die Abhängigkeit von Gas und Heizöl zu senken. Daher startet der Kreis Mettmann jetzt ein Förderprogramm für Stecker-Photovoltaik-Anlagen“, sagt Landrat Thomas Hendele.

Unter Stecker-Photovoltaik-Anlagen (auch bekannt als „Balkonkraftwerke“, „Plug & Play-PV“, „Mini-PV-Anlage“) versteht man ein oder zwei Solarmodule, die am Balkongeländer, an der Hausfassade, auf einem Flachdach oder im Garten installiert werden können. Über einen Wechselrichter sind sie auf maximal 600 Watt Leistung begrenzt. Der erzeugte Strom wird über eine Steckdose in das Hausnetz eingespeist. Dr. Sebastian Kock, Klimaschutzmanager beim Kreis Mettmann: „Wir wollen, dass auch bei Mehrfamilienhäusern Solarstrom erzeugt wird und vor allem, dass Mieter davon profitieren können. Mit den Stecker-PV-Anlagen kann praktisch jeder seine Stromrechnung reduzieren, in dem er einen Teil seines Stroms selbst erzeugt.“

Das Förderprogramm ist Teil der Solaroffensive des Kreises. Alle Bürger mit Erstwohnsitz im Kreis Mettmann können das Förderprogramm in Anspruch nehmen. Voraussetzung für eine Förderung ist zudem, dass die Stecker-PV-Anlage im Kreis Mettmann installiert wird. Der Antrag muss vor dem Kauf und Beginn der Maßnahmen zur Installation der Stecker-PV-Anlage gestellt werden. Wird die Maßnahme nach Antragsstellung, jedoch vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko. Eigentümer von Wohnimmobilien werden vom Förderprogramm nicht ausgeschlossen.

Die Fördersumme ist entsprechend der Leistung der Stecker-PV-Anlage gestaffelt. Dabei werden die Förderungen pauschal ausgezahlt. Bei einer Anlagenleistung von 250 bis 430 Watt können 200 Euro, bei einer Anlagenleistung von 430 bis 600 Watt können 400 Euro nach einem positiven Bescheid gefördert werden.

„Was noch wichtig ist: Stecker-PV-Anlage müssen beim örtlichen Stromnetzbetreiber sowie online im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Auch muss ein Zweirichtungsstromzähler installiert sein beziehungsweise werden, welcher kostenlos vom Stromnetzbetreiber eingebaut wird“, betont Dr. Sebastian Kock. Alle Interessierten erhalten auf der Internetseite des Kreises www.kreis-mettmann.de/foerderprogramm-stecker-pv Informationen und haben dort direkt die Möglichkeit, ab 24. August um 8 Uhr einen Antrag zu stellen.

Darüber hinaus gibt es dort Hinweise auf Informationsveranstaltungen zum Thema Stecker-PV-Anlagen, unter anderem verschiedene Online-Workshops von der Verbraucherzentrale und einen Präsenzworkshop im Neanderthal Museum am 3. September.

(RP)
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