Förderung für Langenfelder Vereine Gesellschaftsfonds: Frist endet
Langenfeld · Anträge auf Förderung können noch bis zum 30. Juni eingereicht werden. Wer eine Fortbildung fürs Ehrenamt benötigt, kann ganzjährig eine Antrag stellen.
(og) Wer noch einen Antrag auf Förderung aus dem Gesellschaftsfonds der Stadt Langenfeld stellen möchte, sollte sich sputen. Die Antragsfrist endet am 30. Juni. Das teilt die Stadt mit. Seit 2008 fördert die Stadt besondere Projekte von Vereinen, Verbänden und Organisationen aus den Bereichen Kinder- und Jugendarbeit, Familie, Sport, Soziales und Umweltschutz. „Gefördert werden Maßnahmen, die über die eigentliche Vereinsarbeit- und -ausstattung hinausgehen und insbesondere das ehrenamtliche Engagement in den Vereinen, die eigene Öffentlichkeitsarbeit oder das Allgemeinwohlinteresse fördern“, erläutert die zuständige Erste Beigeordnete Marion Prell. Dafür habe die Stadt Langenfeld in den vergangenen Jahren mehr als 800.000 Euro zur Verfügung gestellt. 2021 waren es 22.480 Euro.
Außerdem sei im Gesellschaftsfonds die Förderung von Fortbildungen Ehrenamtlicher verankert, ergänzt Prell. Unabhängig von Förderfristen könnten ganzjährig Anträge gestellt werden, „um Personen mit Fortbildungen zu unterstützen, die sie zur Ausübung für ihr Ehrenamt benötigen“. So seien bereits Seminare zur Kommunikation und im Bereich der Ersten Hilfe angeboten worden. Anträge auf Fortbildungsunterstützung können ganzjährig gestellt werden. Die der Förderung zugrunde liegenden Richtlinien können über unten stehende Verlinkung oder über das Antragsformular aufgerufen oder unter der Adresse Stadt Langenfeld, Rathaus Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld, Postfach 15 65 oder bei Thomas Wedell, Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld, E-Mail: thomas.wedell@langenfeld.de abgerufen werden. Auf der städtischen Internetseite sind Richtlinien und Antragsformulare unter www.langenfeld.de („Aktuelle Meldungen“, dann: „Gesellschaftsfonds“) zu finden. Um eine möglichst gerechte Verteilung der Mittel gewährleisten zu können, sind Vereine, die im vergangenen Jahr bereits einen Zuschuss erhalten haben, von der aktuellen Förderung ausgeschlossen.