Umweltschutz Ins Meer soll weniger Plastik gelangen

Langenfeld · Umweltberaterin und Meeresschutzverein informieren über Kunststoffprodukte, die bald verboten sind. Verbraucherzentrale plant Aktionen, um ökologisch sinnvolle Alternativen aufzuzeigen.

 Umweltberaterin Laura Leuders will Bürger über Kunststoffprodukte aufklären, die künftig verboten sind und welche ökologisch sinnvollen Alternativen es gibt.

Umweltberaterin Laura Leuders will Bürger über Kunststoffprodukte aufklären, die künftig verboten sind und welche ökologisch sinnvollen Alternativen es gibt.

Foto: Matzerath, Ralph (rm)/Matzerath, Ralph (rm-)

(elm) Zu einem Online Vortrag am Donnerstag, 1. Juli, 19 Uhr, der das Thema Einwegkunststoff-Verbotsverordnung behandelt, laden Umweltberatung, Verbraucherzentrale Langenfeld und der Verein ElasmOcean ein. Am 3. Juli tritt in Deutschland die neue Verordnung in Kraft. Sie soll dabei helfen, dass zukünftig weniger Kunststoffabfälle falsch entsorgt werden oder als wilder Müll in der Umwelt landen. Anlass der Verordnung ist die Tatsache, dass an europäischen Stränden immer mehr Plastikteile zu finden sind.

Die Verbraucherzentrale möchte gemeinsam mit dem Meeresschutzverein ElasmOcean informieren: Wie steht es um unsere Meere und Strände? Welche Auswirkungen hat unser Plastikkonsum auf das Ökosystem? Welche Produkte sind ab dem 3.Juli verboten? Und was für Alternativen wird es geben? Sind diese ökologisch sinnvoller? Hierüber informieren Umweltberaterin Laura Leuders (Verbraucherzentrale) und Meeresschützerin Friederike Kremer-Obrock (ElasmOcean).

Anmeldung: unter langenfeld.umwelt@verbraucherzentrale.nrw oder telefonisch unter 02173 849 25 01.

Was wird verboten? Folgende Einwegplastik-Produkte dürfen künftig nicht mehr verkauft oder abgegeben werden: Besteck, kosmetische Wattestäbchen, Lebensmittelbehälter und Getränkebehälter aus expandiertem Polystyrol (Styropor), Luftballonstäbe, Rührstäbchen, Teller, Schalen und Trinkhalme. Restbestände der verbotenen Plastikprodukte dürfen für eine Übergangszeit noch vom Gastgewerbe ausgegeben werden. Andere Einwegprodukte werden nicht verboten, es muss laut der Kennzeichnungsverordnung allerdings auf ihrer Verpackung darauf hingewiesen werden, dass sie Kunststoffe enthalten und wie sie deshalb zu entsorgen sind. Kennzeichnungspflichtig sind Einweggetränkebecher aus Papier mit Kunststoffbeschichtung, Damenhygieneartikel wie Binden und Slipeinlagen sowie Tampons, Feuchttücher und ähnliche Tücher, Tabakfilter und Tabakprodukte mit Filtern.

Aktionen der Umweltberatung: Die Umweltberatung plant einige öffentlichkeitswirksame Aktionen zum Inkrafttreten der Verordnungen, um Verbraucher darüber aufzuklären, welche Kunststoff-Produkte verboten sind und welche Alternativen es gibt: „Ist etwa eine Aluminiumverpackung für das Take-away-Essen nachhaltiger als die bald verbotene Styropor-Variante? Welchen Trinkhalm nehme ich, aus Glas oder Apfeltrester? 

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