Amtsgericht Langenfeld Drogen-Kurier erhält Bewährung

Langenfeld · Der ungewöhnliche Geruch machte die Beamten bei einer Polizeikontrolle misstrauisch. Im Dezember 2016 entdeckten zwei Polizisten an der Opladener Straße eine größere Menge Marihuana, als sie einen weißen Fiat Punto anhielten.

 Amtsgericht Langenfeld.

Amtsgericht Langenfeld.

Foto: Matzerath, Ralph (rm-)

Der 46-jährige Fahrer transportierte mehr als ein  Kilogramm des Rauschmittels. Eine Anzeige zu unerlaubtem Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge war die Folge.  Und weil sich auf der Polizeiwache herausgestellt hatte, dass der Leverkusener außerdem falsche Personalien angegeben hatte  und im Besitz eines gefälschten italienischen Führerscheins war, gab es eine weitere Anzeige  wegen fehlender Fahrerlaubnis.  Der Fall wurde jetzt vor dem Langenfelder Amtsgericht verhandelt.

Die Besonderheit dieses Transports  zeichne  sich laut Staatsanwalt und Verteidiger dadurch aus, dass der Besitz des Marihuanas in getrennter Menge erfolgte. So wurden bei dem 46-Jährigen sowohl in seinen Hosentaschen als auch in einer Sporttasche auf dem Rücksitz moderate Grammzahlen  der Droge sichergestellt, während sich auf dem Beifahrersitz ein weiteres Kilogramm  Marihuana befand. Der Angeklagte gab an, dass ihm lediglich die geringen Mengen gehörten und er das Kilogramm in der schwarzen Tüte nur transportierte.

Der ehemalige Kfz-Mechaniker ist bereits wegen ähnlicher  Delikte vorbestraft: eine Geldstrafe von fast fünfhundert Euro, die bereits abbezahlt wurde, Bewährung auf insgesamt ein Jahr und zwei Monate sowie einen  Aufenthalt in einer  Suchtberatung. Laut Verteidiger sei er seit mehreren Monaten jedoch nicht mehr negativ aufgefallen und sei  frei von Drogenkonsum. Außerdem baue er sich mittlerweile beruflich im Einzelhandel eine eigene Existenz auf.

Unter Berücksichtigung bereits ausgesprochener Urteile und einem plausiblen Schuldgeständnis zum Besitz der moderaten Mengen von Marihuana einigten sich Staatsanwalt, Richter und Verteidiger auf ein minderes Strafmaß von einem Jahr und einem Monat Haft auf zwei Jahre Bewährung.

Laut Richter sei die Strafe angemessen und ein glückliches Ende für den Angeklagten. Zuletzt mahnte er den Leverkusener. Er solle sich das ganze Verfahren noch einmal vor Augen führen: Aufgrund der  einzelnen Urteile in den vergangenen Jahren hätte er das Glück, in diesem Fall nicht zu drei Jahren Haft verurteilt worden zu sein.

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