Langenfeld Tatort Langfort: Alle Täter verurteilt

Langenfeld · Die Angeklagten legten Revision gegen die Urteile wegen gefährlicher Körperverletzung ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 Die Urteile gegen die sieben Angeklagten sind gefällt worden.

Die Urteile gegen die sieben Angeklagten sind gefällt worden.

Foto: dpa/Volker Hartmann

(elm)  In dem Verfahren am Düsseldorfer Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung sind die Urteile gegen die sieben Angeklagten gefällt worden. Am Abend des 6. März war ein dunkelhäutiger Mann (32) aus Bergisch Gladbach auf dem Parkplatz am Freizeitpark Langfort zufällig auf die sieben Heranwachsenden gestoßen. Nachdem man zunächst miteinander Alkohol konsumiert hatte, war es zum Streit gekommen, der in eine Schlägerei mündete. Am Ende sollen die Hauptangeklagten den am Boden liegenden Mann mit Tritten traktiert haben. Sie ließen ihn bewusstlos zurück.

Einer der albanisch-stämmigen Haupttäter (19) wurde wegen gefährlicher Körperverletzung in diesem Fall und wegen räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in einem anderen Fall zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. „In das Strafmaß wurden drei frühere Urteile einbezogen,“ berichtet Gerichtssprecherin Elisabeth Stöve. Der 19-Jährige hatte kurz vor dieser Tat seiner Ex-Freundin das Handy abgenommen und sie körperlich misshandelt. Sein Zwillingsbruder wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt, auch hier flossen drei alte Urteile ein.  

Bei zwei weiteren Tätern, einem 20-jährigen Deutschen mit und einem 21-jährigen Deutschen ohne Migrationshintergrund, wurde die Verhängung einer Jugendstrafe vorbehalten. Damit setzt der Richter die Entscheidung über die Jugendstrafe für eine von ihm noch zu bestimmende Bewährungszeit aus. „Sie hängt nun wie ein Damoklesschwert über ihnen“, so Stöve.  Ein polnischstämmiger Deutscher (19) erhält vier Wochen Dauerarrest und muss 500 Euro Strafe zahlen. Bei einem 23-jährigen Syrer wurde die verhängte Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung ausgesetzt. Ein weiterer Angeklagter (22), ebenfalls mit Migrationshintergrund, wurde zu 50 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt. Bei ihm hat sich der ursprüngliche Tatvorwurf, versuchter Totschlag, auf unterlassene Hilfeleistung reduziert, berichtet sein Anwalt Moritz Peters. Sein Mandant hatte sich mit drei weiteren Zeugen von dem Schauplatz entfernt, bevor die Prügelei brutalere Züge annahm. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In acht Fällen wurde Revision eingelegt, so Stöve.

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