Langenfeld Hat Betreuerin Konto einer Seniorin veruntreut?

Langenfeld · Eine Frau aus Monheim stand wegen mehrerer Fälle von Untreue vor Gericht. Das Opfer ist mittlerweile verstorben. Die Aussagen von Täterin und Zeugen widersprachen sich. Das Verfahren wird eingestellt.

Langenfeld: Betreuerin zahlt sich Lohn vom Konto des Schützlings aus.
Foto: dpa/Volker Hartmann

Weil sie über acht Monate eigenmächtig Geld vom Konto ihres Schützlings abgebucht hat, musste sich eine 62-jährige Monheimerin vergangenen Dienstag vor dem Amtsgericht in Langenfeld verantworten. Der Vorwurf: Untreue in 69 Fällen. Die Schadenshöhe: fast 13.000 Euro.

Die Monheimerin war eigenen Angaben zufolge eine enge Bezugsperson ihres Opfers. Sie habe sich um die ältere Dame und ihre Hunde gekümmert und Einkäufe erledigt. Eine schriftliche Vereinbarung zur Entlohnung der Tätigkeiten gab es nicht. Die alte Dame hatte der Täterin offenbar so vertraut, dass sie diese bemächtigte, Abbuchungen von deren Konto vorzunehmen, um die Einkäufe und weiteren Ausgaben zu finanzieren. Die Tochter der mittlerweile verstorbenen Frau wusste jedoch nichts von einer Lohn-Vereinbarung. Den hatte die Täterin regelmäßig eigenhändig von dem betroffenen Konto abgebucht. Nachdem sie eine Vollmacht für das Konto erwirkt hatte, stellte die Tochter erstmals die Abbuchungen fest, die sie nicht nachvollziehen konnte. Sie sagte aus, dass es  Pflegedienste gab, die ihre Mutter in Anspruch nahm. Sie konnte daher nicht nachvollziehen,  warum sich die Täterin eine fünfstellige Summe auszahlen ließ und sich an einer intensiven Pflege beteiligte.

 Die  Angeklagte hätte die Geldabgänge vom Konto für Außenstehende nachvollziehbar dokumentieren müssen, bemerkt der Richter an. Selbst wenn es eine Absprache gegeben hätte, um die Pflegearbeit der Monheimerin zu entlohnen, hätte das den zuständigen Ämtern gemeldet werden müssen.  Die Tochter berichtete, ihre Mutter sei enttäuscht von den Machenschaften der Angeklagten gewesen, anscheinend doch ohne Absprache regelmäßig Summen im dreistelligen und zuletzt im vierstelligen Bereich abgebucht zu haben.

Da es keine schriftlichen Unterlagen zu Ausgaben und Absprachen gibt, zog der Richter ein zivilrechtliches Verfahren in Betracht. „Buchhaltung muss sein“, sagte er. Die Schadenssumme wurde auf sieben Tausend Euro gemindert, weil nicht bewiesen werden konnte, welche Ausgaben unberechtigt waren. Das Verfahren wurde vorläufig eingestellt. Die Täterin soll die genannte Summe in Raten zu Gunsten der beiden Töchter der verstorbenen Dame abbezahlen.

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