Stadt Langenfeld klagt Beschluss zum RRX liegt bis 3. Juni im Rathaus aus

Langenfeld · In Langenfeld ist für den Rhein-Ruhr-Express kein Halt vorgesehen.

Ab Montag, 20. Mai, können die Langenfelder Einsicht in den Planfeststellungsbeschluss zum Rhein-Ruhr-Express (RRX) nehmen. Der Entscheid des Eisenbahnbundesamtes zu der Schnellzugtrasse im westlichen Stadtgebiet (S-Bahn-, Nah- und Fernzugstrecke Düsseldorf-Köln) liegt bis einschließlich 3. Juni im städtischen Referat Stadtplanung und Denkmalschutz, Rathaus-Raum 287, aus. Unter www.langenfeld.de ist der Link zu dem Planfeststellungsbeschluss ebenfalls zu finden. Der RRX soll das Ruhrgebiet mit einer besonders dichten Taktfrequenz und höheren Beförderungskapazitäten mit Düsseldorf/Köln verbinden. Da in Langenfeld kein Halt vorgesehen ist, hat die Stadt beim Bundesverwaltungsgericht gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt. Ein weiterer Gegenstand des Verfahrens ist der nach Ansicht der Stadt unzureichende Lärmschutz.

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