Langenfeld Parkausweise für die Anwohner

Langenfeld · Stadtrat beschließt wegen des Parkdrucks Neuregelung für den nördlichen Cityrand.

 An der Langforter Straße und in weiteren Wohngebieten am Cityrand dürfen demnächst nur noch Autos mit Bewohnerparkausweis ganztägig stehen;  sonstige Autos werktags mit Parkscheibe maximal zwei Sunden lang.

An der Langforter Straße und in weiteren Wohngebieten am Cityrand dürfen demnächst nur noch Autos mit Bewohnerparkausweis ganztägig stehen;  sonstige Autos werktags mit Parkscheibe maximal zwei Sunden lang.

Foto: Rheinische Post/Stephan Meisel (mei)

Das Parken am nördlichen Cityrand wird neu geregelt. Anwohner etwa der Langforter Straße und deren Besucher finden oft keine Parklücke. Denn dort und in den Wohnstraßen stehen tagsüber Autos von Einpendlern, die sich die Parkgebühren der City ersparen möchten. Das neue Wohngebiet auf dem ehemaligen Stadtwerkegelände hat die Problematik verschärft. In der Ratssitzung beschlossen die Politiker mit großer Mehrheit zwei Zonen, in denen demnächst nur noch Autos mit Bewohnerparkausweisen ganztägig stehen dürfen. Sonstige Autos dürfen mit Parkscheibe in diesen beiden Zonen montags bis freitags zwischen 9 und 20 Uhr höchstes zwei Stunden lang dort parken. Verkehrsplaner Franz Frank geht davon aus, dass die Neuregelung Anfang 2020 in Kraft tritt.

Am alten Gaswerk (16 Stellplätze), am Köthener Weg (27) und in der Mittelstraße (15) wird das Parken ab diesem Zeitpunkt ausschließlich Bewohnern mit Parkausweis erlaubt, der sie jährlich 25 Euro kostet. Damit dürfen sie auch in den Straßen ihrer Zone stehen, in denen Autos mit Parkscheibe zulässig sind: Florastraße (32), Feldstraße (13), Langforter Straße (14 von 59), In den Griesen (5 von 21) und Kampweg (12 von 23). Nur Parkscheiben und keine Bewohnerausweise gelten bei den in die beiden Zonen ebenfalls einbezogenen Abschnitten der Solinger Straße (54) und südliche Richrather Straße (7).

Im jüngsten Bau- und Verkehrsausschuss hatten die Stadtpolitiker ein von der Verwaltung auf fünf weitere Zonen ausgedehntes sowie teils mit Automaten versehenes Parkraumbewirtschaftungskonzept abgelehnt und auf die beiden genannten Zonen beschränkt. Allein die FDP stimmte in der Ratssitzung gegen die Neuregelung, die Grünen enthielten sich.

Pro Antragsteller mit Hauptwohnsitz in einer der Zonen wird nur ein Ausweis für ein auf ihn zugelassense Auto ausgestellt. Unter dem blauen Schild mit weißem P sollen zwei Täfelchen die Nummer des Parkbezirks sowie die Pflicht zur Parkscheibe benennen. Es sind also keine reinen Anwohnerzonen wie in anderen Städten; auch Besucher können dort weiterhin parken.

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