Langenfeld Abos gelten im gesamten Verbund

Langenfeld · Ferienaktion der Verkehrsverbünde gelten für Kunden bis 11. August. Als Dankeschön an alle, die während des Lockdowns ihren Vertrag weiterführten, vereinbarten sie eine Erweiterung des Geltungsbereichs der Abos.

 Abo-Kunden können mit ihren Tickets im ganzen Land fahren.

Abo-Kunden können mit ihren Tickets im ganzen Land fahren.

Foto: Rheinische Post/Stephan Meisel (mei)

Wegen der Corona-Krise hält sich das Fernweh vieler Langenfelder in diesem Jahr in Grenzen. Statt Palmen, Sonne und Meer stehen Kurztrips in den Teutoburger Wald, zur Loreley oder an den Rur-See auf dem Ferienprogramm. Damit alle günstig ihre Ausflugsziele erreichen können, haben die Verkehrsunternehmen und -verbünde in Nordrhein-Westfalen eine gemeinsame Sommerferien-Aktion für Abonnenten gestartet. Als Dankeschön an alle, die während des Lockdowns ihren Vertrag weiterführten, vereinbarten sie eine Erweiterung des Geltungsbereichs der Abos. Was das konkret für die Verbraucher bedeutet, fasst die Verbraucherzentrale NRW zusammen: Bis zum Ende der NRW-Sommerferien am 11. August sind die Abo-Tickets, die bisher nur für bestimmte Tarifzonen galten, im gesamten Verbundnetz gültig. Wer also sonst mit seinem Ticket nur in Langenfeld unterwegs sein durfte, kann nun von montags bis freitags die kompletten Ferien ohne Einschränkungen durch das gesamte Verbund-Gebiet fahren und die Familie dabei ohne Aufpreis mitnehmen. Samstags und sonntags gilt die Aufwertung der Abo-Tickets für Fahrten im ganzen Land – und das mit allen Nahverkehrsmitteln und der gesamten Familie. Das Angebot gilt nur innerhalb von NRW und damit nicht in den tariflichen Übergangsbereichen zu den Niederlanden, Belgien, Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz.

Wie auch in den vergangenen Jahren, werden in den Sommerferien an Bahnhöfen und an den Schienen verstärkt gebaut. Daher ist es ratsam, sich vorher über mögliche Fahrplanänderungen oder Baustellen zu informieren. Informationen finden Fahrgäste auf den Internetseiten der jeweiligen Verkehrsunternehmen. Die Deutsche Bahn liefert neben Fahrplanauskünften auch Informationen über alternative Verbindungen. Infos gibt es unter www.bahn.de Kommt es bei einer Fahrkartenkontrolle doch einmal zu Unklarheiten, sollten Fahrgäste bei ihrem Verkehrsunternehmen Einspruch einlegen. Dabei ist zu beachten, dass die Frist dafür oftmals bereits nach sechs Tagen abläuft. Ist ein Zug verspätet oder wird ein Anschluss verpasst, kann es ratsam sein, rasch aufs Taxi umzusteigen, um das Ziel zu erreichen. Ob die extra anfallenden Kosten erstattet werden, hängt davon ab, zu welchem Zeitpunkt NRW-Urlauber von zu Hause aus starten und welches Ticket sie nutzen. Dank Mobilitätsgarantie NRW haben Nahverkehrskunden mit einem Verbund- oder einem NRW-Tarifticket in punkto Taxikosten-Erstattung bessere Karten als Reisende mit anderen Fahrscheinen. Bei Fragen zur Abfahrtsplanung oder zu Erstattungsansprüchen bei entstandenen Kosten hilft die Schlichtungsstelle Nahverkehr (www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de). Dort gibt’s Informationen zum Nahverkehr in NRW und zur Hilfe beim Streitfall mit einem Verkehrsunternehmen.

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