Langenfeld Landrat: CO-Pipeline darf nicht in Betrieb gehen

Kreis Mettmann · Die 67 Kilometer lange Kohlenmonoxid-Leitung verläuft durch Monheimer, Langenfelder, Hildener, Erkrather und Ratinger Gebiet. Seit Beginn dieses langwierigen Prozesses, der zwischenzeitlich auch dem Bundesverfassungsgericht vorlag, werden die Kläger vom Kreis Mettmann und den betroffenen kreisangehörigen Städten unterstützt. Die Verfahren laufen nunmehr schon seit über 13 Jahren, in denen die Inbetriebnahme der Pipeline bislang verhindert werden konnte.

 Landrat Thomas Hendele bekräftigt das Nein zur CO-Pipeline.

Landrat Thomas Hendele bekräftigt das Nein zur CO-Pipeline.

Foto: Kreis Mettmann

(kle/dra) Am Mittwoch beginnt vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster die mündliche Verhandlung gegen die CO-Pipeline der Covestro AG (ehemalige  Bayer-Tochter Material Science). Wie berichtet, soll abschließend über die Berufungen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2011 entschieden werden. In den so genannten „Leitverfahren“ haben betroffene Grundstückseigentümer aus dem Kreis Mettmann gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf in erster Instanz erfolgreich geklagt.

Das Verwaltungsgericht hatte die Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses wegen ungeklärter Fragen der Erdbebensicherheit festgestellt.

Die 67 Kilometer lange Kohlenmonoxid-Leitung verläuft durch Monheimer, Langenfelder, Hildener, Erkrather und Ratinger Gebiet. Seit Beginn dieses langwierigen Prozesses, der zwischenzeitlich auch dem Bundesverfassungsgericht vorlag, werden die Kläger vom Kreis Mettmann und den betroffenen kreisangehörigen Städten unterstützt. Die Verfahren laufen nunmehr schon seit über 13 Jahren, in denen die Inbetriebnahme der Pipeline bislang verhindert werden konnte.

Das Gericht hat über die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses aus dem Jahr 2007 in der Fassung zahlreicher in der Folgezeit ergangener Planänderungs- und Planergänzungsbeschlüsse zu entscheiden.

Landrat Thomas Hendele und die Kreisverwaltung sind der Auffassung, dass die Pipeline zum Transport eines derart gefährlichen Stoffes wie Kohlenmonoxid wegen erheblicher Sicherheitsbedenken nicht in Betrieb gehen darf. Den Verhandlungstagen in Münster sieht der Landrat mit dem Wunsch entgegen, dass der umfangreiche Klagevortrag mit zahlreichen juristischen und technischen Argumenten den Klagen auch in zweiter Instanz zum Schutz der Bevölkerung des Kreises Mettmann zum Erfolg verhilft.

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