LANGENFELD/AACHEN Sechs Jahre Haft für Todesfahrer aus Langenfeld

LANGENFELD/AACHEN · Sechs Monate nach einem schweren Unfall in Alsdorf ist ein 46-jähriger Langenfelder vom Landgericht Aachen zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Sein 43-jähriger Lebenspartner starb bei dem Unfall im Januar, ein 48-Jähriger ist seitdem querschnittsgelähmt.

 Der Langenfelder Angeklagte verdeckt sein Gesicht vor der Urteilsverkündung im Landgericht Aachen. Neben ihm sein Verteidiger Jürgen Sauren.

Der Langenfelder Angeklagte verdeckt sein Gesicht vor der Urteilsverkündung im Landgericht Aachen. Neben ihm sein Verteidiger Jürgen Sauren.

Foto: RPO/Hauser

Im gemieteten Golf VII hatte Andreas Z. über eine längere Strecke das Gaspedal voll durchgetreten. Auf der A4 raste er los, neben ihm auf dem Beifahrersitz saß sein Ehemann. Bis es zum tödlichen Unfall kam, zwang Andreas Z. auf einer Landstraße mehrere Autofahrer zur Vollbremsung, weil er nach dem Überholen knapp vor ihnen einscherte. Er fuhr mehrere Seitenspiegel ab, dann kam es an einer Ampel in Alsdorf zur Katastrophe. So bezeichnet der Vorsitzende Richter den Crash. Ungebremst und mit Tempo 135, eher mehr, prallte der Golf auf einen stehenden BMW. Sein Ehemann überlebte den Unfall nicht, der Langenfelder selbst wurde schwer verletzt, BMW-Fahrer Gerhard Hagedorn wurde von einem Feuerwehrmann wiederbelebt und ist seither querschnittsgelähmt. Angeklagt war Z. wegen Mordes und versuchten Mordes – die Staatsanwaltschaft war davon ausgegangen, dass der Angeklagte sich und seinen Beifahrer umbringen wollte. Im Laufe des Verfahrens rückte sie aber von dieser Überzeugung ab, weil eine Psychiaterin keine Selbstmordneigung beim Angeklagten feststellen konnte. Verurteilt wurde er nun wegen „Nachstellen eines nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge“. Der Langenfelder habe den Unfall nicht absichtlich verursacht, sich aber „hochgradig fahrlässig“ verhalten – vergleichbar einem typischen Raser. „Er wollte seinem Ehemann massiv Angst und Schrecken einjagen“, sagt der Vorsitzende. Rasen ist seit Oktober 2017 keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat. Bei dem querschnittsgelähmten Familienvater Hagedorn und einer weiteren verletzten Autofahrerin hatte sich der Angeklagte entschuldigt und ihnen Schmerzensgeld angeboten. Vor der Tat arbeitete der Langenfelder als Geschäftsführer in der Firma seines Vaters. Bei den Eltern seines Partners hatte er sich im Prozess nicht entschuldigt.

(csr)
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