Langenfeld Längere Haft für "Brummi-Andi"

Langenfeld · Weil der vielfach vorbestrafte Serientäter Andreas B. 2009 gemeinsam mit seiner Frau eine Schülerin (17) unter einem Vorwand in ein Gewerbegebiet gelockt und dort verprügelt hatte, wurde das Täter-Paar am Freitag vom Amtsgericht in Langenfeld wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung verurteilt.

Aus früheren Straftaten wie Gewaltdelikten und weil er vielfach ohne Führerschein mit gestohlenen Lkw unterwegs war, hat der als "Brummi-Andi" bekannte 26-Jährige noch 19 Monate Haft offen. Das Gericht verhängte gestern weitere 18 Monate gegen ihn. Eine Haftstrafe von neun Monaten gegen seine Frau wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der damalige Angriff auf die Schülerin war "hinterlistig eingefädelt, um ihr eine Abreibung zu verpassen", so das Amtsgericht.

Demnach hatte die jetzt 17-jährige Zeugin erfahren, dass Andreas B. auch ein Intim-Verhältnis mit seiner Cousine hatte. "Ich fand das nicht richtig", sagte die Schülerin gestern, sie habe deshalb die jetzige Ehefrau von B. informiert. Doch von der betrogenen Frau war sie dann an ihrer elterlichen Wohnung abgeholt und in ein Industriegebiet gebracht worden, wo Andreas B. bereits auf sie wartete. Gemeinsam mit seiner Ehefrau hat er das Mädchen laut Urteil dann verprügelt.

Zwei zusätzliche Raub-Vorwürfe, wonach beide Täter dem Opfer zudem ein Handy und ein Laptop abgenommen haben sollen, ließen sich nicht beweisen und wurden fallengelassen. Freigesprochen wurde auch ein anderes Paar (27 und 22), das den Angriff auf die Schülerin im Gewerbegebiet miterlebt hatte. Diese Bekannten von B. hatten sich an den Übergriffen nicht beteiligt. B. schwieg am Freitag zu dieser Anklage.

Seine Frau nahm die Alleinschuld auf sich, gab an, sie sei in der damaligen Eifersuchts-Szene "regelrecht ausgerastet", habe die Schülerin "verprügelt, womöglich auch getreten". Doch das Gericht war überzeugt, dass Andreas B. "die treibende Kraft" jener Attacke war und mitgeprügelt hatte.

Neben einer offenen Reststrafe von 19 Monaten, die noch zur Bewährung ausgesetzt ist, schickten die Richter ihn für ein Jahr und sechs Monate erneut hinter Gitter. Eine weitere Bewährungs-Chance oder seine Freilassung bis zum Haftantritt lehnten die Richter ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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