Monheim Kreisleitstelle: Monheim moniert Kosten

Monheim · Bürgermeister Zimmermann will die seit 1. Januar neu geregelte Finanzierung der Zentrale nicht mittragen.

 Künftig sollen die Notrufe aus Monheim, die in Langenfeld eingehen, die Feuerwehrkräfte in Monheim über die Zentrale in der Hauptwache direkt alarmieren. Auf dem Foto wacht Stefan Schürmann.

Künftig sollen die Notrufe aus Monheim, die in Langenfeld eingehen, die Feuerwehrkräfte in Monheim über die Zentrale in der Hauptwache direkt alarmieren. Auf dem Foto wacht Stefan Schürmann.

Foto: RALPH MATZERATH

Kürzlich wurde mit großem Tamtam in Mettmann der Bauvertrag für den Neubau der Kreisleitstelle für Feuerwehr und Polizei unterzeichnet. Kreiskämmerer Martin M. Richter verkündete dabei stolz, dass der Kreis das ambitionierte Projekt - trotz der Rekordbaukosten von 29 Millionen Euro - werde stemmen können, ohne Kredite aufzunehmen, - sonst müsste man sich die Kosten über die Kreisumlage zurückholen. Allerdings stimmt das nicht ganz. "Natürlich fließen die Baukosten künftig in den Kreishaushalt ein, allein durch die kalkulatorischen Zinsen, die während des Abschreibungszeitraums in die Gebühren eingerechnet werden", sagt Roland Liebermann, Beigeordneter der Stadt Monheim.

Überdies wurde die bisherige Finanzierung der Kreisleiststelle zum 1. Januar per Kreistagsbeschluss geändert. Fortan sollen die Betriebskosten zu einem Anteil von 65 Prozent über die Rettungsdienstgebühren für die kreisangehörigen Städte und zu 35 Prozent über die Kreisumlage finanziert werden. Bisher hatten die sechs Städte, die ihren Notruf auf die Kreisleitstelle übertragen hatten, einen gesonderten Kostenbeitrag für diese Feuerwehrfernmeldezentrale geleistet, der ungefähr 30 Prozent der Kosten ausmachte. Dieser Block ist nun entfallen. Bekanntermaßen ist die Stadt Monheim nicht auf die Kreisleitstelle aufgeschaltet, aber größter Einzahler in die Kreiskasse.

Die Kreisleitstelle erbringe eine Reihe von Leistungen, die auch nicht aufgeschalteten Städten zu Gute kommen, heißt es auf RP-Anfrage aus der Kreisverwaltung. Sie müsse beispielsweise jederzeit in der Lage sein, die Notrufe aus den Stadtgebieten Langenfeld und Monheim anzunehmen, die dort bei einer Überlastung der Netzzelle auflaufen. Bei größeren Einsätzen müsse die Kreisleitstelle auch für diese Städte überörtliche Hilfe anfordern und die alarmierten Einsatzkräfte dort führen können, wie zuletzt bei den Starkregenereignissen.

Die Stadt Monheim will dieses geänderte Finanzierungskonzept nicht mittragen. In seiner Stellungnahme widerspricht Bürgermeister Daniel Zimmermann obiger Darstellung: Die Kreisleitstelle [komme] den nicht aufgeschalteten Städten "nur in besonders geringem Maße zustatten". Und er kritisiert, dass "eine konkrete Aufgabenbeschreibung der einzelnen Funktionen der Kreisleitstelle" nicht vorgenommen werde. Ohne zu wissen, wer dort welche Aufgaben zu welchem Zweck erledige, seien diese pauschal festgelegten Kostenanteile nicht nachvollziehbar. Auf dieser Argumentationsgrundlage hatte die Stadt Monheim bereits gegen die Abrechnungsbescheide der Jahre 2013 bis 2015 geklagt. "Wir konnten einzelne Kostenbestandteile nicht nachvollziehen, zudem haben sich die Kosten in den vergangenen Jahren verdoppelt: Wir würden aber gerne wissen, für welche Tätigkeit welche Kosten entstehen", sagt Liebermann. So wundert sich Bürgermeister Zimmermann in seiner Stellungnahme, dass sich der Kostenanteil für die Aufgabe "Feuerwehrzentrale" künftig auf Null reduziert würde und verweist dabei auf die Endabrechnung der Leitstellenumlage von 2016 für das Vorjahr: Darin trugen die sechs aufgeschalteten Städte mit 800.000 Euro rund 30 Prozent der Gesamtkosten der Leitstelle (2,7 Mio Euro). Für Aufgaben, die sie alleine in Anspruch nähmen. Nach § 56 der Kreisordnung müssten seiner Ansicht nach auch künftig diejenigen inzwischen acht Städte mit den Kosten für die Feuerwehrfernmeldezentrale belastet werden, die ihren Notruf auf die Kreisleitstelle aufgeschaltet haben. Weil nur diese Städte einen Vorteil durch die Inanspruchnahme dieser Leistung haben.

Mit ebendieser Argumentation hatte er im Streit um die Finanzierung der Förderschulen in erster Instanz vom Verwaltungsgericht Düsseldorf Recht bekommen. Danach müsse berücksichtigt werden, "wenn nur bestimmte Kreisteile einen Vorteil haben". Dazu müsse der Kreis Teilumlagen bilden.

Überhaupt zeigt sich Zimmermann unwillig, ein Projekt mitzutragen, das zu einem "Feuerwehr-Phantasialand" ausgeufert sei. "Es wurde immer mehr dazu gepackt und niemand hat geprüft, ob das überhaupt nötig ist", sagt er. Er wolle jetzt so schnell wie möglich die geplante weitergehende Kooperation mit der Feuerwehr Langenfeld in Gang setzen. Danach sollen die aus dem Monheimer Stadtgebiet eingehenden Notrufe auch die dortigen Feuerwehrkräfte direkt alarmieren.

(RP)
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